Kurioser Streit vor Gericht
Er fühlte sich ungleich behandelt – Mann klagt gegen Frauenparkplätze, Stadt Eichstätt knickt ein

24.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:42 Uhr
−Foto: n/a

In Deutschland wird sehr darauf geachtet, dass niemand diskriminiert wird. Es gibt sogar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt –, das regelt, wie man sich zu verhalten hat. Gelegentlich zeigt der Wunsch, niemanden zu diskriminieren, allerdings auch seltsame Blüten. So geschehen in Eichstätt, hier fühlte sich ein Mann durch ausgewiesene Frauenparkplätze benachteiligt. Zudem würden diese Parkplätze ja auch Frauen diskriminieren.

EICHSTÄTT Der Mann hatte etwas gegen die Frauenparkplätze auf dem Park-and-Ride-Gelände „Parkplatz Altstadt“ der Stadt Eichstätt. Die Stadt „hatte die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist. Zur Kennzeichnung der Parkflächen verwendete die Beklagte die Beschilderung ,Parkplatz nur für Frauen‘. Der Kläger wendet gegen die Beschilderung ein, er sei hierdurch in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt und er werde als Mann gegenüber Frauen ungleich behandelt. Zudem würde die Beschilderung Frauen diskriminieren. Die Beklagte selbst schreibt der Beschilderung nur empfehlenden, nicht aber verbindlichen Charakter zu“, schildert das Verwaltungsgericht München, das sich nun mit diesem Fall zu befassen hatte.

Am Mittwoch, 23. Januar, einigte man sich schließlich vor Gericht: „Ein Urteil im Streit um die Zulässigkeit von Frauenparkplätzen in Eichstätt ist nicht ergangen. Die Beteiligten haben sich in der mündlichen Verhandlung am 23. Januar 2019 darauf geeinigt, dass die Stadt Eichstätt bis spätestens Ende Februar 2019 statt der bisherigen Verkehrsschilder solche Schilder montiert, die lediglich eine Empfehlung oder Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen“, so das Verwaltungsgericht. Die Stadt ist also eingeknickt, wohl auch, weil die Aussichten auf Erfolg eher gering waren! Der Vorsitzende Richter Dr. Wolff machte deutlich, „dass die von der Beklagten vorgenommene Beschilderung unzulässig sei, auch wenn mit dem Schutz von Frauen ein nachvollziehbarer Grund für eine Ungleichbehandlung vorliege“. Auf öffentlichen Flächen sei die Beschilderung nicht zulässig, es gebe kein entsprechendes Verkehrszeichen, das laut Straßenverkehrsordnung genutzt werden könne. Anders sehe es da auf privaten Parkplätzen aus, zum Beispiel bei Supermärkten oder auch privaten Parkhäusern. Hier könnten entsprechende Schilder oder Markierungen angebracht werden (siehe Foto).

Mit der Einigung ist das Verfahren „unanfechtbar eingestellt“, so das Verwaltungsgericht München. Die Stadt wird nun nach neuen Schildern suchen und die Parkplätze neu ausweisen.

Kelheim