Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen
Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen beschlagnahmen artgeschützten Graupapagei

09.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:21 Uhr
−Foto: n/a

Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen haben am 2. August einen streng artgeschützten Graupapagei beschlagnahmt.

STUTTGART Das Tier wurde neben weiteren Waren von einem Mann als Umzugsgut aus der Türkei angemeldet. Der Einführer erklärte, er habe den Vogel von etwa sechs Jahren von einem Händler gekauft und wolle das Tier jetzt mit nach Deutschland nehmen. Da der Mann keine gültigen Einfuhrdokumente nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen vorlegen konnte, beschlagnahmten die Zöllner den Papagei. Die Wilhelma Stuttgart erklärte sich bereit, für die artgerechte Unterbringung des in einer Box reisenden Exoten zu sorgen. Gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Artenschutzbestimmungen eingeleitet.

Für den Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, sind artgeschützte Souvenirs besonders in der Urlaubszeit ein Thema: „Es muss ja kein lebender Papagei sein. Auf den Märkten in den Urlaubsländern können teilweise Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren erworben werden, deren Einfuhr in Deutschland nicht möglich ist. Informationen darüber, welche Arten geschützt sind, finden Reisende auf der Artenschutzseite des Bundesamts für Naturschutz:“

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