Urteil des Verwaltungsgerichts
Handgranaten und Pistole auf Facebook gepostet – 28-Jähriger muss SEK-Einsatz bezahlen!

03.04.2018 | Stand 20.07.2023, 16:11 Uhr
−Foto: n/a

Bereits zum Jahresende 2016 postete ein 28-jähriger Mann einen Beitrag mit einem Foto bei Facebook, auf dem unter anderem zwei Handgranaten, ein grünliches Behältnis sowie eine Schusswaffe abgebildet waren.

NEUSTADT AN DER DONAU Dem Bild war der Text „Silvester kann kommen, alles schon hergerichtet zum Böllern“ hinzugefügt. Der Post löste in der Folge einen größeren Polizeieinsatz aus, unter anderem waren auch Spezialkräfte im Einsatz.

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun die Klage des 28-Jährigen gegen eine entsprechende Kostenrechnung des Polizeipräsidiums Niederbayern in Höhe von 2.000 Euro, mit der er zur Kostenerstattung für den Einsatz herangezogen worden ist, abgewiesen, da es die Kostenrechnung für rechtmäßig hält.

Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass derartige Posts in den sozialen Netzwerken neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen u. U. nicht unerhebliche Regressforderungen für derart verursachte Polizeieinsätze nach sich ziehen können.

Hier geht‘s zur Meldung vom 2. Januar 2017:

Handgranaten und Pistole gepostet –– Facebook-Eintrag löst Polizeieinsatz aus

Hier geht‘s zum Urteil des Verwaltungsgerichtes:

Klage gegen Kostenrechnung abgewiesen

Kelheim