„Verantwortungsbewusster Schritt“
Kreistagssitzungen für nächste Woche abgesagt

13.11.2020 | Stand 24.07.2023, 22:16 Uhr
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Die Corona-Situation bleibt auch im Landkreis Dingolfing-Landau weiterhin angespannt. Deshalb hat Landrat Werner Bumeder mit den Fraktionen die geplanten Kreistagssitzungen für kommende Woche abgesagt.

Dingolfing-Landau. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Dingolfing-Landau liegt laut Robert-Koch-Institut aktuell bei 143,8 (Stand: 13. November, 0 Uhr). 171 Personen im Landkreis gelten derzeit als „aktive Corona-Fälle“ (Stand: 13. November, 9 Uhr).

Aufgrund der weiter stark steigenden Zahlen haben Landrat Werner Bumeder und die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages am Freitag, 13. November, beschlossen, die für kommenden Montag und Dienstag geplanten Sitzungen des Kreisausschusses abzusagen. An diesen beiden Tagen hätte der Haushaltsplan für das Jahr 2021 vorberaten werden sollen.

Die Vorberatungen werden auf Anfang nächsten Jahres verschoben. Auch die für den 23. November geplante Kreisausschusssitzung wird abgesagt. „Angesichts der kritischen Situation, in der wir uns derzeit befinden, war das ein logischer und aus unser aller Sicht verantwortungsbewusster Schritt“, sagt Landrat Werner Bumeder.

Seit Kurzem gelten neue Quarantäne-Regeln für Reisende: Wer sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise nach Bayern in einem vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich vorab über eine digitale Einreiseanmeldung registrieren (www.einreiseanmeldung.de) und die erhaltene Bestätigung bei der Einreise mit sich führen. Ist dies nicht möglich, so muss der Einreisende eine schriftliche Ersatzanmeldung an das Landratsamt Dingolfing-Landau per E-Mail versenden (reisetest@landkreis-dingolfing-landau.de). Die Meldung muss folgende Angaben enthalten: den Vor- und Nachnamen, die Adresse, die Telefonnummer, den Tag der Einreise sowie das Land, aus dem die betreffende Person einreist.

Der Einreisende muss sich direkt in Quarantäne begeben und sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich melden, wenn innerhalb von zehn Tagen corona-typische Krankheitssymptome auftreten. Die Quarantäne kann durch einen Corona-Test, der frühestens nach fünf Tagen vorgenommen werden darf, nach Ergebniserhalt vorzeitig beendet werden. Genaue Informationen über Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Durchreisende, Grenzpendler oder Grenzgänger, sind der Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zu entnehmen:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV

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