Schwellenwert überschritten
Landkreis Dingolfing-Landau erlässt strengere Corona-Regeln

25.09.2020 | Stand 21.07.2023, 5:32 Uhr
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Der Landkreis Dingolfing-Landau hat auf die Überschreitung des kritischen Schwellenwerts reagiert - und am Donnerstagnachmittag strengere Corona-Regeln erlassen.

Dingolfing-Landau. Wie das Landratsamt am Donnerstagnachmittag mitgeteilt hat, erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung, die von Freitag an vorerst bis zum 2. Oktober gelten soll.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch bis maximal fünf Personen zulässig, anstatt wie bisher zehn. Dies gilt analog für die Gastronomie im Landkreis, was bei der Bestuhlung zu berücksichtigen ist. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands ist weiterhin gestattet.

- Der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privatem Rahmen wird ebenso auf fünf Personen beziehungsweise die Familie beschränkt.

- Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder nur in einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 unter freiem Himmel. Dazu zählen zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstage, Abschlussfeiern sowie Vereins- und Parteiveranstaltungen.

- Mit Ausnahme der Grundschulen und der Grundstufe der Förderschulen ist an allen Schulen im Landkreis sowohl auf dem Schulgelände als auch in den Gebäuden im Landkreis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dies gilt auch während des Unterrichts. Der Präsenzunterricht an den Schulen findet weiterhin statt.

- Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr in der Gastronomie ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

- Der Besuch von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen wird auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit beschränkt.

- Für Reiserückkehrer endet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne erst, wenn dem Landratsamt Dingolfing-Landau ein zweiter negativer Covid-19-Testbefund vorliegt, der zwischen dem fünften und siebten Tag nach der Einreise erfolgt ist.

- Bei bundesweiten Sportveranstaltungen sind in den örtlichen Veranstaltungsstätten keine Zuschauer zugelassen.

Bei medizinischen Fragen können sich die Bürger direkt mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, Telefon 116 117, in Verbindung setzen. Eingerichtet ist auch wieder das Bürgertelefon am Landratsamt. Dieses ist ab sofort unter Telefon 08731/87-200 wieder erreichbar.

Dingolfing-Landau