Gewinnspiel zum Eberhofer-Filmstart
Wir suchen den allergrößten Leberkäsjunkie!

17.07.2019 | Stand 29.07.2023, 14:22 Uhr
−Foto: Foto: Constantin Film Verleih/sw

Nicht nur Kommissar Franz Eberhofer liebt sie heiß und innig: die gute bayerische Leberkässemmel! Zum Start der neuen Rita Falk-Bestseller-Verfilmung suchen wir passend zum Filmtitel den allergrößten „Leberkäsjunkie“ der Region.

DINGOLFING-LANDAU Franz Eberhofer-Fans wissen es längst: Ohne eine gute Leberkässemmel geht beim schrägen Kult-Kommissar aus Niederkaltenkirchen nichts. Kein Wunder also, dass Bestseller-Autorin Rita Falk dem bayerischen „Fast Food“-Schmankerl nach Schweinskopf, Sauerkraut, Zwetschgendatschi und Co. auch einen Buchtitel gewidmet hat. „Leberkäsjunkie“ heißt der siebte Eberhofer-Fall, der im vergangenen Jahr wieder einmal in und um Frontenhausen gedreht wurde und ab 1. August ins Kino kommt (auch ins Landauer „KuKi – Das Kultkino“ – Reservierungen für den Film sind schon möglich!).

Passend zum Filmstart und zum Filmtitel sucht das Isar Wochenblatt jetzt zusammen mit der „Metzgerei vom Tristlhof – Andreas Stadler“ in Frontenhausen, die sich in den Eberhofer-Verfilmungen regelmäßig in die Niederkaltenkirchener Metzgerei Simmerl verwandelt, den größten „Leberkäsjunkie“ der Region.

Ob in der Semmel oder pur, ob am liebsten mit süßem, scharfen oder ganz ohne Senf, ob in der Schweins- oder in der Kalbsversion, ob eine dünne Scheibe oder lieber die Eberhofer-Variante in XXL – wenn es um den Leberkäse geht, hat sicherlich jeder und jede seinen bzw. ihren ganz eigenen Geschmack und macht vor allem ein ganz unvergessliches Gesicht, wenn sich die bayerische Spezialität der Futterluke nähert.

Und genau diese Gesichter wollen wir auf Fotos sehen. Also schnappen Sie sich einen Leberkäse in Ihrer Lieblingsvariante, beißen Sie herzhaft zu und machen Sie davor oder währenddessen einen Schnappschuss, den Sie uns ganz einfach per E-Mail an event@wochenblatt.de schicken. Bitte unbedingt Vor- und Nachname und Adresse mitangeben und die untenstehenden Teilnahmebedingungen beachten! Teilnahmeschluss ist der 29. Juli 2019. Teilnahmberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren!

Unter allen Einsendern verlosen wir drei Einkaufsgutscheine der „Metzgerei vom Tristlhof – Andreas Stadler“ in Frontenhausen im Wert von 80, 40 und 20 Euro, drei „Leberkäsjunkie“-Fanpakete (Buch, Hörspiel und Metzger Simmerl-Schürzen) sowie 2 x 2 Karten für den Film „Leberkäsjunkie“ im „KuKi – Das Kultkino in Landau“. Die schönsten und witzigsten Fotos werden dann im Wochenblatt in Print und online veröffentlicht.

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb „Leberkäsjunkie“

Teilnahme: Schickt uns ein Bild eines „Leberkäsjunkies“ per Mail an event@wochenblatt.de. Unter allen Einsendern verlosen wir drei Einkaufsgutscheine der „Metzgerei vom Tristlhof“ in Frontenhausen im Wert von 80, 40 und 20 Euro, drei „Leberkäsjunkie“-Fanpakete (Buch, Hörspiel und Metzger Simmerl-Schürzen) sowie 2 x 2 Karten für den Film „Leberkäsjunkie“ im „KuKi – Das Kultkino in Landau“. Die schönsten und witzigsten Fotos werden dann im Wochenblatt in print und online veröffentlicht.

Teilnahmeschluss: Montag, 29. Juli 2019

Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Zumailen eines Fotos an event@wochenblatt.de unter Angabe von Vor- und Nachname und Adresse. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel der Wochenblatt Verlagsgruppe sind alle Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Die Wochenblatt Verlagsgruppe behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Urheberrecht und Rechteeinräumung: Mit dem Zumailen ihres Fotos an event@wochenblatt.de sichert die/der Gewinnspiel-Teilnehmerin/Teilnehmer zu, dass die/alle auf dem Foto abgebildete(n) Person(en) mit der Veröffentlichung einverstanden ist/sind, und dass der Foto-Einsender bei einem Gewinn mit der Nennung seines Namens einverstanden ist. Des Weiteren sichert die der/die Teilnehmer(in) zu, dass er/sie berechtigt ist, das Foto für den oben genannten Zweck zu verwenden bzw. der Fotograf hierzu sein Einverständnis erteilt hat, und dass das eingereichte Bild von der Wochenblatt Verlagsgruppe sowie der „Metzgerei vom Tristlhof“ zu Veröffentlichungszwecken in den Wochenblatt-Print- und Online-Ausgaben, auf den Social Media-Kanälen bzw. zu weiteren Werbezwecken genutzt werden darf. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer(in) den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Da die Internetseite frei erreichbar ist, können wir nicht garantieren, dass die eingestellten Fotos nicht von Dritten kopiert und/oder weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte durch die Wochenblatt Verlagsgruppe erfolgt aber nicht ohne die gesonderte Zustimmung der Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die Fotos einschicken, deren Veröffentlichung aus moralischen Gründen dem Veranstalter nicht zumutbar ist oder die gegen die Spielbedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wobei in diesem Fall eine allenfalls erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt.

Gewinnauslobung: Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern nach Ende des Gewinnspiels ausgelost, von der Wochenblatt Verlagsgruppe per Mail benachrichtigt und im Anschluss in der Print- und Online-Ausgabe des Wochenblatts mit dem eingereichten Foto sowie Nennung des Namens veröffentlicht. Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist nicht möglich. Betreiber des Gewinnspiels sowie für die Verlosung verantwortlich ist allein die Wochenblatt Verlagsgruppe. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook organisiert oder unterstützt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz: Weitere Informationen unter www.wochenblatt.de/info/datenschutz

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