Asfinag diskutiert über Mauterlass
Teure Pickerl-Pflicht für das BRK

13.02.2018 | Stand 20.07.2023, 19:36 Uhr
−Foto: Foto: Markus Leitner, BRK BGL

Viele bayerische Retter ärgern sich über die teure Pickerl-Pflicht. Das Wochenblatt sprach mit Asfinag-Pressesprecher Alexander Holzedl über die Hintergrunde und mögliche Lösungsansätze.

BAYERN/ÖSTERREICH. Wenn es um Leben und Tod geht, ist keine Zeit für Umwege: Deswegen nutzen bayerische Retter, wie die des BRKs, die österreichischen Autobahnen, um zu grenzübergreifenden Einsätzen zu gelangen. Durch die verschärfte Vignetten-Problematik werden solche Fahrten jedoch zu einer teuren Angelegenheit. Denn auch für die gemeinnützigen Organisationen gilt: Pickerl ist Pflicht!

Der Unmut der bayerischen Rettungskräfte ist groß, da die Vignetten für Sanka und Co. jährlich mehrere tausend Euro kosten, die an anderer Stelle dringender benötigt würden. Das Wochenblatt sprach mit Asfinag-Pressesprecher Alexander Holzedl über die Hintergründe und eine mögliche Mautbefreiung.

Herr Holzedl, warum müssen Rettungsfahrzeuge grundsätzlich für die Nutzung von österreichischen Autobahnen zahlen?

Holzedl: Die Mautbefreiung für deutsche Einsatz- und Rettungsorganisationen in einem dezidierten Einsatzfall ist bereits lange im Mautgesetz in Österreich verankert. Das bedeutet: Grenznahe deutsche Einsatzfahrzeuge sind für ihre Fahrt im Einsatzfall (also unter Einsatz von Blaulicht) dezidiert von der Mautpflicht (Vignettenpflicht und Lkw-Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) befreit. In der derzeitigen Mautordnung ist diese Befreiung jedoch auf den Einsatzfall an sich begrenzt.

Brauchen auch österreichische Einsatzfahrzeuge ein Pickerl?

Holzedl: Fahrzeuge diverser Organisationen wie etwa Rotes Kreuz oder Feuerwehr sind permanent von der Mautpflicht ausgenommen. Bei Fahrzeugen anderer Organisationen wie beispielsweise Bergrettung oder Ähnliches gilt die Regelung, dass die Mautpflicht nur für den Einsatzfall und die Rückfahrt vom Einsatzfall aufgehoben ist. Es sei darauf hingewiesen, dass wir hier von Pkw (bis 3,5 Tonnen – Vignettenpflicht) und Lkw-ähnlichen Einsatzfahrzeugen (über 3,5 Tonnen – Lkw- und Busmautpflicht) sprechen.

Verstehen Sie den Unmut vonseiten der bayerischen Rettungskräfte?

Holzedl: Die Tatsache, dass eine Novellierung dieser Gesetzeslage bereits im Gange ist, zeigt anschaulich, dass wir diesen Bereich im Sinne der Einsatzkräfte verbessern wollen. Aufgrund der fairen Gleichbehandlung aller Nutzerinnen und Nutzer von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ist jedoch eine strikte Regelung im Bereich des Mautgesetzes ebenfalls unerlässlich. Die Einsatzkräfte leisten hervorragende Arbeit – im Einsatzfall sind deren Fahrzeuge bereits von der Mautpflicht ausgenommen.

Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer sprach sich für eine „Mautbefreiung aller Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht-Bescheid“ aus. Weiß man schon, ob und ab wann diese Änderung in Kooperation mit der Asfinag in Kraft treten wird

Holzedl: Der österreichische Verkehrsminister hat eine Novellierung der Mautordnung diesbezüglich in Auftrag gegeben. Die neue Mautordnung sieht vor, dass Einsatzfahrzeuge aller gemeinnützigen Organisationen, die über einen österreichischen Blaulicht-Bescheid verfügen, die heimischen Autobahnen und Schnellstraßen kostenlos befahren dürfen.

Der Bundesminister gab der Asfinag den Auftrag, die Mautordnung entsprechend zu adaptieren. Im Zuge dessen soll auch die Thematik der Mautbefreiung grenznaher Einsatzorganisationen bearbeitet werden. Eine Novellierung in diesem Bereich ist somit ebenfalls in wenigen Wochen zu erwarten. Noch im Februar wird in einer Runde zwischen Vertretern der Asfinag, des österreichischen Finanz- und Verkehrsministeriums über eine generelle Mautbefreiung für sogenannte grenznahe Blaulicht-Einsatzfahrzeuge auf den Autobahnen gesprochen. Damit werde auch eine gesetzliche Grundlage diesbezüglich geschaffen, die für die Asfinag Grundlage sein wird.

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