Messerstecher von Prien
Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld

09.02.2018 | Stand 20.07.2023, 17:14 Uhr
−Foto: Foto: Monika Kretzmer

Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, kündigte doch Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim Revision zum Bundesgerichtshof an. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch Vorsitzenden Richter Erich Fuchs erlitt der Bruder der Getöteten im Gerichtssaal einen Zusammenbruch. Notarzt und Sanitäter mussten anrücken.

TRAUNSTEIN Vor den Augen ihrer zwei kleinen Söhne, 5 und 11 Jahre alt, erstach ein 30-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan eine 38-jährige Landsfrau in Prien auf offener Straße.Das Wochenblatt berichtete print und online. Am Freitag verhängte das Schwurgericht Traunstein gegen den sich in dem Prozess angeblich an nichts erinnernden Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mords aus niederen Beweggründen. Außerdem stellte die Kammer die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, kündigte doch Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim Revision zum Bundesgerichtshof an.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch Vorsitzenden Richter Erich Fuchs erlitt der Bruder der Getöteten im Gerichtssaal einen Zusammenbruch. Notarzt und Sanitäter mussten anrücken. Der Angeklagte hatte den Richterspruch relativ ruhig wirkend verfolgt, allerdings mehrmals Passagen kommentiert..

Der Vorsitzende Richter rief die von blutigen Auseinandersetzungen geprägte Kindheit und Jugend des Angeklagten, bis heute Analphabet, ins Gedächtnis. Ende 2013 kam der Asylbewerber nach Prien in eine Unterkunft an der Seestraße. Ein Helferverein kümmerte sich um ihn. Ende 2016 lehnte die Ausländerbehörde seinen Asylantrag ab. Die Abschiebung drohte. Mitte April 2017 war er bereit, freiwillig auszureisen, sei er doch „enttäuscht von Deutschland“.

Knapp zwei Wochen später, am 29. April 2017, kam der 30-Jährige nach Fuchs nachmittags aus Rosenheim zurück, wollte noch bei Lidl einkaufen. Dort bemerkte er das Opfer. Ohne Einkäufe verließ er das Geschäft, lief in die Unterkunft, holte aus seinem Schrank ein großes Küchenmesser, radelte zu dem Supermarkt und wartete rauchend auf anderen Straßenseite. Die 38-Jährige verstaute gegen 18.40 Uhr die Einkäufe im Radanhänger in Gegenwart der 5 und 11 Jahre alten Söhne. Der Angeklagte näherte sich von hinten, zog die Frau am Haar nach hinten und führte „fünf Stiche mit schneidenden Bewegungen gegen den Hals“ sowie zahlreiche Stiche in Brust- und Halsbereich. Zeugen schritten ein, Passanten wollten den 30-Jährigen mit einem Bauzaun abdrängen, warfen Einkaufswagen. „Nichts konnte den Täter aufhalten“, betonte Fuchs. Der kleine Sohn habe laut geschrien, versucht, der Mutter zu helfen. Mehreren Zeugen gelang es schließlich, den Angeklagten zu überwältigen. Die 38-Jährige verstarb an den mindestens 16 schweren Stichverletzungen auf dem Weg ins Krankenhaus.

Wörtlich stellte der Vorsitzende Richter fest: „Der Angeklagte wollte sie töten und handelte mit direktem Tötungsvorsatz. Ihm war bewusst, dass das Opfer vollkommen arg- und wehrlos war, nicht mit einem Angriff rechnete. Dabei war ihm vollkommen gleichgültig, welche Auswirkungen die Tat auf Söhne und Zeugen hat.“

Zum Motiv habe der 30-Jährige keine nachvollziehbare Erklärung abgegeben, nur gesagt, er wisse nicht, was in seinem Kopf vorging. Beim psychiatrischen Sachverständigen habe der Angeklagte erklärt, er sei Moslem. Das Opfer habe den Glauben gewechselt und ihn mehrmals zum Konvertieren aufgefordert. Dadurch habe er sich „bedrängt“ gefühlt. Dabei, so Fuchs weiter, habe die 38-Jährige, die schon vor ihrer Ankunft in Deutschland zum Christentum übertrat, überhaupt keinen missionarischen Eifer gezeigt. Zudem sei der Angeklagte nicht streng gläubig, trinke Alkohol, rauche Cannabis und besuche Bordelle. Ihm sei nach dreieinhalb Jahren in der Bundesrepublik bewusst gewesen, dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht und der Glaube gewechselt werden darf. „Wer einen Menschen tötet, weil er ihn auf eine Religion anspricht, handelt aus niederen Beweggründen“, konstatierte der Vorsitzende Richter.

Darüber hinaus hätten andere Umstände eine Rolle gespielt. Die 38-Jährige habe einen westlichen Lebensstil geführt, sei in Prien anerkannt gewesen. Die Hoffnungen und Wünsche des Angeklagten hätten sich nicht erfüllt: „Er war nicht ausreichend in Lage, Deutsch zu lernen. Anspruch und Wirklichkeit sind eklatant auseinandergefallen. Er hat nicht verkraftet, dass die anderen Flüchtlinge an ihm vorbeigezogen sind. Sie haben Deutsch gelernt, Wohnungen erhalten, wurden anerkannt – er nicht.“ Nach dem Ablehnungsbescheid hab sich eine erhebliche Wut aufgestaut: „Ihm wurde bewusst, er muss ausreisen. Wenn er in Kabul aus dem Flugzeug steigt, steht er auch in der Heimat als Verlierer da.“ Seine Verärgerung und seine Wut hätten sich auf die Frau konzentriert. Dafür habe er sie – stellvertretend für alles - in aller Öffentlichkeit bestraft. Der Kammervorsitzende sprach von „einem Bündel aus mehreren Motiven“. In der Schuldfähigkeit sei der 30-Jährige nicht beeinträchtigt gewesen: „Sein Handeln war zielgerichtet, gesteuert, er wusste, was er tat und hatte Einsicht in das Unrecht seines Tuns.“

Zur „besonderen Schwere der Schuld“ betonte Fuchs: „Der Täter hat vier Kindern den Lebensmittelpunkt genommen. Die älteren (Anmerkung der Redaktion: die 13 und 21 Jahre alten Nebenkläger) scheinen sehr gefasst zu sein. Im Inneren schaut es vermutlich anders aus. Für die zwei kleinen Söhne ist es schrecklich, in diesem Alter die Mutter zu verlieren. Noch schrecklicher ist, wenn Kinder ansehen müssen, wenn die eigene Mama brutal und in aller Öffentlichkeit umgebracht wird. Die Kinder sind ein Leben lang traumatisiert. Sie werden die Bilder ein Leben lang nicht aus dem Kopf bekommen.“

Die „besondere Schwere der Schuld“

Nach Rechtskraft des Urteils, in dem zusätzlich zu einer lebenslangen Haftstrafe die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wurde, kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren rechnen - sondern allerfrühestens nach 17 Jahren. Nach den 15 Jahren legt die Strafvollstreckungskammer fest, wie viel Strafe wegen der „Schuld“ zusätzlich verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Im Fall des Mörders von Prien erläuterte Verteidiger Harald Baumgärtl, er werde in seiner Revision speziell die „besondere Schwere der Schuld“ angreifen. Die Ausländerbehörde werde die Abschiebung des afghanischen Flüchtlings anordnen. Wenn der 30-Jährige nach langen Jahren aus dem Gefängnis komme, werde er in ein Flugzeug nach Kabul gesetzt und erhalte ein lebenslanges Einreiseverbot nach Deutschland.

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