Bewährungsstrafe
Sexattacke in Altöttinger Sakristei

12.02.2020 | Stand 13.09.2023, 1:44 Uhr
−Foto: n/a

Wegen sexueller Nötigung stand ein ehemaliger Mitarbeiter der Altöttinger Kirche vor Gericht

Altötting. +++ UPDATE +++ Gegen das Urteil von 18 Monaten Freiheitsstrafe wegen sexuellen Übergriffs wurden Rechtsmittel eingelegt – das teilte das Amtsgericht Altötting auf Anfrage des Wochenblatts mit.

Damit wird das Urteil nicht rechtskräftig und der Beschuldigte kann am 15. März bei der Wahl zum Altöttinger Stadtrat antreten. Wird er gewählt und das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt rechtskräftig, muss er sein Mandat zurückgeben und ein anderer Vertreter seiner Parteiliste rückt in den Stadtrat nach.

Die Redaktion des Altöttinger Wochenblatts ist überzeugt davon, dass der Bürgermeisterkandidat der CSU Altötting sich mit seiner Kritik am Wochenblatt-Aufmacher vom 12. Februar 2020 nur schützend vor seine Stadt Altötting stellen, aber nicht Partei für den Beschuldigten ergreifen wollte.

Hier unser ursprünglicher Bericht: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Kirchenstiftung St. Philippus und Jakobus Altötting saß am Montag auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Der Vorwurf lautete auf sexuellen Übergriff und sexuelle Nötigung.

Laut Anklage wurde der heute 39-Jährige Anfang August 2006 gegenüber einer damals 18 Jahre jungen Frau übergriffig. Das besonders Pikante an diesem Vorfall: Er geschah nachts in der Sakristei der Stiftskirche am Altöttinger Kapellplatz. Einen anwesenden Zeugen soll er vor der Tat in einem Nebenraum eingesperrt haben.

Die Diözese Passau, damals Dienstherrin des Angeklagten, erfuhr von dem Vorfall erst im April 2019. Das Opfer hatte sich 13 Jahre nach der Tat an den Missbrauchsbeauftragten der Diözese gewandt. Nachdem die Diözese der Sache nachgegangen war, wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Traunstein angezeigt. Dem Mann wurde fristlos gekündigt.

Am Montag, 10. Februar, über 13 Jahre danach, wurde der Vorfall in der Sakristei vor dem Schöffengericht Altötting verhandelt. Der Angeklagte ließ von seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Erhard Frank erklären, dass er keine Angaben zur Sache machen werde.

Als Zeugin der Anklage wurde das damalige Opfer gehört. Die mittlerweile 31-jährige Frau, ist im vergangenen Jahr Mutter geworden. Ihre Schwangerschaft hatte sie auch dazu bewogen, diese „alte Sache“, die sie all die Jahre schwer belastet hatte, aufzuarbeiten und zu einem Abschluss zu bringen.

Dafür ging sie aber nicht zur Polizei, um dort Anzeige zu erstatten. Sie vertraute sich 2019 dem Missbrauchsbeauftragten der Diözese Passau an, der ihr Glauben schenkte und ihre Geschichte an den Bischof weiter meldete. Vom Bistum wurde der Vorfall mit Anhörung aller Beteiligten geprüft und schließlich der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Warum sie nicht zur Polizei ging? „Ich bin als Kirchenmusikerin selbst ein Mitglied meiner Familie Kirche“, erklärte sie vor Gericht. „Ich wollte mein eigenes Nest nicht beschmutzen. Hatte aber erkannt, dass ich nicht mehr länger schweigen konnte.“ Sie wolle weder dem Angeklagten noch seiner Familie schaden. Ihr hätte auch eine kircheninterne Aufklärung und eine scharfe Ermahnung ihres Peinigers gereicht. Damit vor Gericht zu landen, war nicht ihre Absicht.

Detailliert berichtete sie von dem Abend im August 2006. Seit ihrem 13. Lebensjahr ist es ihr Traum, Kirchenorganistin zu werden, und so besuchte sie damals auch einen Orgelkurs der Berufsfachschule für Musik. Nach dem gelungenen Abschlusskonzert wurde noch in einem Lokal gefeiert. Auch der Kirchenbedienstete war in der Gruppe dabei.

Er lud sie und einen mit ihr befreundeten Organisten noch in die Sakristei ein, um Messwein zu kosten. Sie tranken ein Gläschen und scherzten, dass Pfarrer nichts Schlechtes trinken würden. Der Organist musste zur Toilette. Der Kirchenmitarbeiter führte ihn in einen Nebenraum - und sperrte ihn dort ein.

Die damals 18-Jährige bemerkte, dass etwas Bedrohliches in der Luft lag. Sie versuchte die Situation mit „Diplomatie“ zu entschärfen, statt einen Fluchtversuch zu starten. Der Kirchenangestellte bat sie um ihre Telefonnummer, um sie erreichen zu können, falls sie als Musikerin für eine Messe gebraucht würde. Die junge Frau beugte sich über einen Tisch und schrieb eine falsche Nummer auf. In diesem Moment kam der Mann auf einem Drehstuhl sitzend von hinten an sie heran, packte sie an den Hüften und versuchte sie auf seinen Schoß zu ziehen.

In dieser Lage konnte sie den Schlüssel an sich bringen und versuchte mit zitternden Händen ihren Freund aus dem Nebenraum zu befreien. Doch sie wurde von ihrem Angreifer von hinten gepackt und zu Boden geworfen. Er legte sich auf sie und es kam zu einem wilden Gerangel auf dem Boden. Sie setzte sich zur Wehr und schrie. Der im Nebenraum Eingeschlossenen polterte an dir Tür. Schrie „Hör auf“ - wie er als zweiter Zeuge dem Gericht schilderte.

„Ich habe die Lust an seiner Macht über mich in seinen Augen gesehen“, erinnerte sich die Zeugin vor Gericht. Irgendwann, der 18-Jährigen war es wie eine Ewigkeit vorgekommen, ließ der Mann von ihr ab. Er stand auf und schloss auch die Tür zum Nebenraum auf. Mit „verwurschtelten Haaren und derangierter Kleidung“ stand sie dem ins Zimmer tretenden Freund gegenüber und wollte nur noch weg. Jahrelang verschwieg sie den Vorfall, versuchte, alleine damit klar zu kommen.

Das Schöffengericht verurteilte den 39-Jährigen für die im Prozess bewiesene sexuelle Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und zur Zahlung von 2.000 Euro an Frauen helfen Frauen in Burghausen - und folgte damit in Gänze der Forderung der der Staatsanwältin.

„Wer mit einem Kirchenmitarbeiter auf ein Glas Messwein in die Sakristei geht, erwartet keinen solchen Übergriff“, so der Vorsitzende Richter Günther Hammerdinger. Es sei der Frau anzumerken, dass sie noch heute von den Geschehnissen dieser Nacht gezeichnet sei. Sie habe ohne jeden Belastungseifer ausgesagt, auch was der Freund im Nebenraum gehört habe, passe zu der geschilderten Tat.

Die Freiheitsstrafe wurde zu einer Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt. Der Richter: „Die Tat liegt lange zurück und der Angeklagte ist seither nicht auffällig geworden.“

Altötting