Eine Orchidee durfte er behalten
Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt – Reisender wollte Dreikielschildkröten einschmuggeln

11.01.2019 | Stand 31.07.2023, 20:25 Uhr
−Foto: n/a

Drei Dreikielschildkröten wollte ein Reisender am 23. Dezember 2018 von China nach Deutschland schmuggeln, das berichtet das Hauptzollamt Düsseldorf am Freitag, 11. Januar.

DÜSSELDORF Zöllner baten den gebürtigen Chinesen mit Wohnsitz in Köln zur Kontrolle des Handgepäcks, als dieser den Zollbereich gerade durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte. Im Handgepäck fanden die Zöllner in einer durchsichtigen Dose die drei Schildkröten.

Dreikielschildkröten sind seit 2005 im Washingtoner Artenschutzübereinkommen als bedrohte Art gelistet. Ihre Einfuhr ist nur mit Genehmigungen möglich, die der 44-jährige Beschuldigte nicht vorweisen konnte. Die Zöllner stellten die Schildkröten sicher und leiteten gegen den Beschuldigten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Artenschutzverordnung ein. Die Schildkröten stellten sie sicher und übergaben sie zunächst einem Tierheim.

Im Gepäck befand sich außerdem noch eine Orchidee. Da es sich allerdings um eine nicht geschützte Hybridart handelt, konnte sie der Reisende behalten.

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