Zollpapiere wären erforderlich gewesen
Zwei Männer schmuggeln 21 Klaviere aus der Schweiz nach Deutschland

04.01.2019 | Stand 31.07.2023, 19:55 Uhr
−Foto: n/a

Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am Sonntag, 30. Dezember 2018, am Zollamt Rheinheim den Schmuggel von 21 Klavieren aus der Schweiz verhindert.

SINGEN/BADEN-WÜRTTEMBERG Auslöser für den Aufgriffserfolg war die Kontrolle zweier in der Schweiz ansässigen Männer am Zollamt Rheinheim. Die beiden Osteuropäer gaben im Rahmen der Einreise nach Deutschland auf Befragen an, sieben gebrauchte Klaviere geladen zu haben. Die Zöllner machten die beiden darauf aufmerksam, dass für die Abfertigung der Klaviere Zollpapiere erforderlich wären. Die beiden Männer gaben sich sehr einsichtig und wollten sich die Zollpapiere umgehend in der Schweiz besorgen. Sie drehten mit ihrem Fahrzeug um und ließen die Beamten mit einem unguten Bauchgefühl am Zollamt zurück. Wie berechtigt dieses Bauchgefühl war, zeigte sich nur knapp eine Stunde später. Als die Beamten nämlich an der von den Männern genannten Lieferanschrift in Deutschland vorbeifuhren, trafen sie die Osteuropäer mit den sieben Klavieren wieder an. Die erforderlichen Zollpapiere für die Waren konnten sie jedoch nicht vorlegen. Darüber hinaus stellte sich im Rahmen einer weitergehenden Befragung heraus, dass sie an zwei Tagen zuvor bereits 14 Klaviere nach Deutschland einschmuggelt haben. Wegen des Nichtanmeldens von 21 gebrauchten Klavieren im Wert von circa 10.000 Euro wurde gegen die beiden Männer ein Strafverfahren eingeleitet. Die Einfuhrabgaben sowie die Sicherheitsleistungen für die zu erwartenden Geldstrafen belaufen sich auf insgesamt 2.500 Euro.

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