Kurz vor Weihnachten
Vierköpfigen Familie wird der Gashahn abgedreht

20.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:40 Uhr
−Foto: n/a

Einer vierköpfigen Familie aus Berlin wurde kurz vor den Feiertagen für vier Wochen der Gashahn abgedreht, da die monatlichen Abschlagszahlungen wohl nicht in voller Höhe beglichen wurden.

BERLIN Verständlich oder doch eher herzlos? „Angefangen hat alles, als ich im Juni 2017 nach einer Privatinsolvenz in die Grundversorgung der Gasag gekommen bin“, sagt Familienvater Andreas. Da die Anfangswerte beim Wechsel nicht übermittelt worden sind, wurde eine Schätzung vorgenommen.

Und dann der Schock: Die Gasag berechnete ihm für das im Zeitraum von 23. Juni 2017 bis 19. Januar 2018 angeblich gelieferte Gas mehr als 1600 Euro. Da er bereits 377 Euro gezahlt hatte, belief sich die Forderung noch auf 1273 Euro. Ddas würde einem monatlichen Betrag von 220 Euro entsprechen.

Da der Familienvater noch den Zählerstand aus dem Jahr 2015 vorliegen hatte, konnte er bis Januar 2018 den tatsächlichen monatlichen Verbrauch ermitteln, der nach seinen Berechnungen bei 90 Euro liegen müsste.

Ein Streit entfachte zwischen den beiden Parteien. Ein Kündigungsschreiben sei laut des Berliner Kuriers wegen ausstehender Forderungen nicht akzeptiert worden. Die Angelegenheit wurde einem Anwalt vorgelegt, bis es schließlich zum Gerichtsentschluss kam: Der vierköpfigen Familie wurde für vier Wochen der Gashahn zugedreht!

Fünf Tage später kam es zu einer erstaunlichen Wende: In einem weiteren Schreiben hat sich die Hauptforderung plötzlich mehr als halbiert, statt der 2767 Euro beläuft sie sich auf nur noch 1227 Euro. Eine Erklärung für diese neue Summe ist im Dokument nicht enthalten. Obwohl er sich im Recht wähnt, zahlte Müller die nun geforderte Summe, um seinen Kindern gerade über die Feiertage eine eiskalte Wohnung zu ersparen.

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