Lust auf langes Haar
Trotz Therapie und schon 30 Monaten Haft - Haarfetischist war wieder aktiv

18.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:24 Uhr
−Foto: n/a

38-Jähriger wurde wieder schwach und muss noch einmal ins Gefängnis

ALTÖTTING. Im Landkreis Altötting und sogar bundesweit hat der jetzt 38-Jährige bereits mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Einige Mal stand er wegen seiner abartigen Lust an langen Haaren schon vor Gericht. 2014 wegen Betrugs an zwei Haarmodellen, denen er die Haare abschnitt und die Köpfe kahl rasierte – die dafür jeweils vereinbarten 17.500 Euro blieb er den jungen Damen jedoch schuldig. Neben Zahlung von Schadensersatz und einer dreijährigen Bewährungszeit sollte der Mann auch eine Therapie antreten.

2016 wurde er vom Altöttinger Amtsgericht noch einmal wegen solcher „Haar-Betrügerein“ verurteilt. Die Bewährung wurde widerrufen, er musste für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis und machte dort die Therapie.

Ein Gutachter hatte ihm im Prozess eine seelisch-sexuelle Erkrankung bescheinigt und die Therapie zwingend nahegelegt. Seine sexuelle Fixierung auf das Abschneiden langer Haare und das Kahlrasieren der Frauenköpfe würde ihn untherapiert immer wieder in Versuchung bringen.

Im Februar 2018 – nur einen Monat nach seiner Haftentlassung im Januar – war seine Sucht schon wieder stärker als der Gedanke an das Gefängnis oder die Wirkung der Therapie. Wegen versuchten Betruges stand er am Montag vor dem Schöffengericht Altötting.

Eine Frau hatte ihre Haare per Internet-Kleinanzeige zum Verkauf angeboten. Der 38-Jährige meldete sich als Interessent bei ihr, gab sich als Friseur aus. Laut Anklage bot er im weiteren Chat erst 1.000 Euro und einen Tag später schon 2.800 Euro für die Haare. Für ein „Vorher-/Nachher-Haircut-Shooting“ bei dem er die Haare schneiden und dies fotografieren wollte. Am Ende bot er der Frau 10.000 Euro an, wenn er die Haare ratzekahl abschneiden dürfte.

10.000 Euro für einmal komplett Haareschneiden

Die Dame nahm dieses verlockende Angebot an und vereinbarte für den nächsten Tag einen „Friseur“-Termin. Es kam jedoch nicht zum Haarschnitt, weil er seinem Model weder ein Foto seines Führerscheins noch seines Personalausweises schicken wollte.

Ihr war es  – laut Verlesung ihrer polizeilichen Aussage – verdächtig vorgekommen, dass der Mann so viel Geld bezahlen wollte. Sie suchte im Internet und fand einen Artikel über den dubiosen Haareschneider, der denselben Vornamen trug wie ihr Chatpartner, und in Altötting verurteilt worden war.

Zur Sache sagte der Mann, der auf der Anklagebank wie ein zu groß geratener Schulbub wirkte, nicht selbst aus. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Erhard Frank, erklärte für ihn: „Mein Mandant räumt ein, die Chats geführt zu haben. Mehr möchten wir nicht sagen.“

Die ausführlichen Chatprotokolle reichten dem Gericht als Beweismittel aus. Darin äußerte der Angeklagte, dass er die Frau als Haarmodel haben müsse, „koste es, was es wolle“.

Die Staatsanwältin forderte für den versuchten Betrug eine Haftstrafe von 18 Monaten ohne Möglichkeit einer Bewährung.

Der Verteidiger hielt eine Geldstrafe, „die pfeift“ für ausreichend. Er gab aber zu bedenken, dass der vorliegende Fall noch kein versuchter Betrug sei, sondern nur eine straflose Vorbereitungshandlung. Er forderte Freispruch.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Günther Hammerdinger sprach den Angeklagten schuldig und verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr. Eine Bewährung sei nicht möglich und nicht begründbar. Denn nicht einmal 30 Monate Haft und eine Therapie hätten bei dem Liebhaber langer Haare gefruchtet.

Versuchter Betrug und nicht nur Vorbereitung sei es deshalb, weil der Vertrag bereits abgeschlossen und ein Termin vereinbart war. Zwar werde auch der neuerliche Gefängnisaufenthalt nichts an dem Haarfetischismus ändern. Doch es bleibe die Hoffnung, dass der Mann gewarnt sei und weitere Taten in Zukunft unterlassen werde: „Der Gutachter hat ausgeführt, dass der Angeklagte nicht auf ewig seiner seelisch-sexuellen Erkrankung ausgeliefert ist.“

Der 38-Jährige reagierte schockiert auf die Strafe, schluckte schwer, rieb sich immer wieder die Augen. Er hatte gehofft, noch in dieser Woche eine neue Arbeitsstelle fix machen zu können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Altötting