Gerichtsfall
Sohn (3) geschlagen - 2.500 € Geldstrafe und Bewährung

10.10.2018 | Stand 02.08.2023, 20:24 Uhr
−Foto: Foto: ms

Der 46-Jährige hatte sein Kind mit Badelatschen misshandelt.

BURGKIRCHEN. Die Nachkriegsgeneration vertritt ja gelegentlich die Meinung, dass eine „Watsch´n“ bei der Erziehung noch niemandem geschadet hätte. Diese martialische Methode ist heutzutage aber ganz klar verboten, wie ein 46-jähriger Burgkirchner kürzlich vor dem Altöttinger Amtsgericht erleben durfte.

Der türkischstämmige Mann hatte seinen dreijährigen Sohn zwei Mal mit den FlipFlops auf die Hüfte geschlagen. Der Vorfall passierte vor dem Wohnhaus des 46-Jährigen vor den Augen einer Nachbarin, welche die Misshandlung bei der Polizei zur Anzeige brachte.

Der Vater räumte die Tat vor Gericht ein, bezeichnete das Zuschlagen mit den Badelatschen aber eher als „tätscheln“. Sein Sohn sei schwer zu kontrollieren, leide an ADS, versuchte der Burgkirchner sein Handeln zu rechtfertigen.

Richter Dr. Stallinger verhängte über den dreifachen Vater eine sehr harte Strafe.

Weil er einen anderen Menschen mittels eines „gefährlichen Werkzeugs“ körperlich misshandelt habe, wurde der 46-Jährige zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Bewährungsauflage ist, dass der Burgkirchner einen Kurs besucht, der sich gegen häusliche Gewalt an Kindern richtet.

Darüber hinaus muss der Verurteilte eine Geldauflage in Höhe von 2.500 Euro entrichten.

Der Rechtsbeistand des Mannes und ebenso der Staatsanwalt hatten für höhere Geldauflagen plädiert, aber nicht für eine Bewährungsstrafe.

Der Verteidiger ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Wir bleiben am Ball.

Altötting