Urteil
Früheres Heimkind muss nicht für Pflege der Mutter zahlen

19.06.2018 | Stand 04.08.2023, 12:09 Uhr
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Ein Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg entschied Dienstagmorgen, dass ein ehemaliges Heimkind keinen Unterhalt für seine pflegebedürftige Mutter zahlen muss.

OFFENBURG/BADEN-WÜRTTEMBERG Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis erhob Ansprüche, dass eine 55-Jährige Unterhalt für ihre pflegebedürftige Mutter zahlen müsse. Die Frau wehrte sich vor Gericht dagegen mit dem Argument, dass die Mutter sie nach der Geburt abgegeben hätte und sie in einem Pflegeheim aufgewachsen sei.

Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt. In diesem Zusammenhang sprach er von „schwerer schuldhafter Verfehlung“ der Mutter.

Im Mai hatte das Gericht laut der Berliner Morgenpost vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts – das wären 760 Euro – monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor.

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