Bewährungsstrafe für Autofahrer
In Radlergruppe gefahren - einer tot

17.04.2018 | Stand 20.07.2023, 19:54 Uhr
−Foto: Foto: tb21

Ein Radler starb bei dem Unfall im Landkreis Altötting, andere wurden schwer verletzt. Jetzt erhielt der Autofahrer seinen Strafbefehl

KASTL/LK ALTÖTTING. Es war ein schrecklicher Unfall, der sich am 14. September 2016 auf der Staatsstraße 2017 bei Kastl ereignete. Ein Mensch verlor dabei sein Leben, mehrere wurden schwer verletzt.

Es ist 21.45 Uhr. Die achtköpfige Gruppe von Rennradlern ist gerade von Altötting in Richtung Burgkirchen unterwegs. Die Radler, die das Ende der Gruppe markierten, haben in der Dunkelheit ihre batteriebetriebenen Rücklichter eingeschaltet. Darüber hinaus sind die Radler nicht beleuchtet. Auch die obligatorischen Reflektoren an den Pedalen und zwischen den Speichen fehlen, wie die Polizei später feststellen wird.

Ein heute 35-jähriger Chemikant aus Altötting übersieht die Radlergruppe und prallt mit rund 100 km/h in diese hinein.

Wie von einem Tsunami werden die hintersten der acht Radfahrer von dem Auto gepackt und in die Luft geschleudert. August A. erwischt es am schlimmsten. Beim Sturz erleidet er eine Verletzung zwischen Schädel und Halswirbelsäule. Er verstirbt sofort an der Unfallstelle. Seine Radlerfreunde haben etwas mehr Glück. Manche werden schwer verletzt, andere nur leicht durch umherfliegende Trümmerteile.

Nach dem Schockunfall ist im Landkreis eine Diskussion darüber entbrannt, wer an dem Unfall schuld ist, der Autofahrer oder die Radfahrer. Neben der Straße befindet sich nämlich ein ausgewiesener Radweg, den die Rennradfahrergruppe hätte benutzen müssen. Insofern ging die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich von einem Mitverschulden der Radler aus. Andererseits wirft die Staatsanwaltschaft dem Autofahrer vor, die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht gelassen zu haben. Für eine Bremsung oder ein Ausweichen wäre es nicht zu spät gewesen.

Wie ein Sprecher des Altöttinger Amtsgerichts dem Wochenblatt auf Anfrage bestätigte, wurde dem Autofahrer Ende der vergangenen Woche der Strafbefehl für den tödlichen Verkehrsunfall zugestellt.

Der Straftatbestand ist fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige Körperverletzung.

Laut Strafbefehl soll der 35-jährigen Altöttinger eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten erhalten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Außerdem soll er eine Geldauflage in Höhe von 3.600 Euro bezahlen und den Führerschein für drei Monate abgeben.

Nun muss der Altöttinger entscheiden, ob er den Strafbefehl akzeptiert. Andernfalls steht ihm ein umfangreiches Gerichtsverfahren mit zahlreichen Zeugen bevor. Sein Verteidiger, der Burghauser Rechtsanwalt Erhard Frank, wollte am Montag noch keine Aussage dazu treffen, ob sein Mandant den Strafbefehl annimmt.

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