Neutralitätsgesetz
Streit um Grundschullehrerin mit Kopftuch

17.04.2018 | Stand 20.07.2023, 19:51 Uhr
−Foto: n/a

Eine Grundschullehrerin klagt das Land Berlin an, weil sie nicht dauerhaft mit Kopftuch unterrichten darf. Am Montag begann der Prozess.

BERLIN Eine Lehrerin aus Berlin möchte dauerhaft mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten. Der Bildungssenat verweigerte dies mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. So dürfen Polizisten, Justizmitarbeiter sowie Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen.

Die Frau zog vor Gericht. Am Montag begann der Prozess vor dem Berliner Arbeitsgericht. Die Anwältin und liberale Moscheegründerin Seyran Ates, die die Bildungsverwaltung in dem Prozess vertritt, appellierte am Montag, religiöse Symbole weiter aus den Schulen herauszuhalten. Ates sagte laut der Bild, dass die Lehrerin darauf hingewiesen worden sei, mit Kopftuch vor einer Klasse nicht stehen zu dürfen. Dass sie es dennoch getan habe, könne man als Täuschung werten. Dennoch rechnete die Anwältin, die von vier Personenschützern umgeben war, mit einer Niederlage für den Senat.

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