Bankformular
„Kundin“ statt „Kunde“ - BGH entscheidet darüber

21.02.2018 | Stand 20.07.2023, 18:34 Uhr
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Eine Sparkassen-Kundin fühlt sich beleidigt, weil in Bankformularen nur von „Kunden“ bzw. „Kontoinhaber“ die Rede ist. Das Bundesgerichtshof entscheidet im März darüber.

KARLSRUHE Die 80-jährige Marlies Krämer aus Sulzbach will sich auch in unpersönlichen Vordrucken als „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ wiederfinden – und ist dafür vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. “Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde“.

Vorinstanzen argumentierten, dass die Nennung beider Geschlechter alles verkomplizieren würde und dass die männliche Form bereits seit 2000 Jahren als Kollektivform verwendet werden würde. „Sprache, die 2000 Jahre falsch rübergebracht wurde, muss ja nicht noch die nächsten 2000 Jahre falsch rübergebracht werden“, kontert Marlies Krämer. 

Der BGH-Zivilsenat wird nun laut der Berliner Morgenpost überprüfen, ob die Klägerin durch die unweibliche Formularsprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Das Urteil soll am 13. März fallen.

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