Revisionsantrag gescheitert
89-jährige Holocaust-Leugnerin muss wohl in den Knast

15.02.2018 | Stand 28.08.2023, 17:10 Uhr
−Foto: n/a

Die 89-jährige Ursula Haverbeck muss wohl wegen Volksverhetzung in den Knast. Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.

CELLE/VERDEN Die 89-Jährige scheiterte vor dem Oberlandesgericht Celle mit einem Revisionsantrag gegen ein Urteil des Landgerichtes Verden, das sie Ende August 2017 wegen Volksverhetzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. 

Bei der Entscheidung des Oberlandesgerichtes sei das Urteil laut der Bild ausschließlich auf mögliche Rechtsfehler überprüft worden. Da jedoch eine Rechtsfehler festgestellt worden sind, sei das Urteil gültig.

Haverbeck wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Mehrmals behauptete sie, dass das Konzetrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Aus Sicht der Verteidigung sind die Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

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