Klare Meinung
Polizeipräsidium sagt Nein zu Cannabis-Legalisierung

15.02.2018 | Stand 20.07.2023, 10:59 Uhr
−Foto: Foto: Polizei

Der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert Kopp, spricht sich gegen eine Legalisierung aus.

OBERBAYERN. Die unlängst vom Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft BDK getroffenen Äußerungen zur Entkriminalisierung entfachten wieder einmal die Diskussion zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd sieht sich aufgrund mehrerer Presseanfragen veranlasst, hier Stellung zu beziehen. Vor wenigen Tagen hatte sich auch der Burghauser Polizeidienststellenleiter Georg Nieß klar gegen die Legalisierung ausgesprochen (Hier der Artikel).

Die präventive und repressive Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität stellt auch im Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit über 4.200 Delikten jährlich eine hohe Arbeitsbelastung dar. Die Verbreitung von Cannabis indizieren auch die Sicherstellungsmengen der letzten Jahre. So stieg die Sicherstellungsmenge von Cannabis von etwa 60 kg (2015) auf über 146 kg durch unsere Polizeikräfte im Jahr 2016 an. Befürworter argumentieren unter anderem, Polizei und Justiz können bei einer Legalisierung die für dieses Deliktsfeld verwendeten Ressourcen dann anderweitig einsetzen. „Ganz klar, nein.“ sagt Robert Kopp, Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. „Gesundheitsgefährdende Straftaten dürfen nicht legalisiert werden, nur weil sie den Sicherheitsbehörden Aufwände bereiten. Das machen andere Phänomene auch. Nach meinen Erfahrungen aus über 40 Jahren Polizeidienst wäre eine Entkriminalisierung vor allem für unsere Kinder und Jugendlichen das falsche Signal. Wenn Befürworter auf das „positive Beispiel“ aus den Niederlanden hinweisen, halte ich dagegen: Warum ist Cannabis in den meisten anderen europäischen Ländern verboten?“

Bei realistischer Betrachtung muss man davon ausgehen, dass die Zahl der Konsumenten bei einer Legalisierung zunehmen wird. Tatsächlich kann regelmäßiger Konsum von Cannabisprodukten aber nach der Meinung von Fachleuten, gerade bei jungen Menschen, teils schwere psychische Schäden, wie Depressionen oder Schizophrenie, hervorrufen. Unbeachtlich des gestiegenen Wirkstoffgehaltes von THC (Tetrahydrocannabinol), der sich auch durch den Anbau in Indoor-Plantagen seit den ´80er Jahren mehr als verzehnfacht hat.

Von den Befürwortern der Cannabislegalisierung wird immer wieder festgestellt, dass Alkohol in Sachen Gefährlichkeit auf einer Stufe mit Cannabis steht, eine Legalisierung von Cannabis somit nur „fair“ wäre. Hierzu Robert Kopp: „Sicherlich ist auch der Missbrauch von Alkohol ein gesundheitliches Problem in der Gesellschaft. Natürlich haben wir auch übermäßig alkoholisierte Personen, die die Polizei immer wieder zeitintensiv beschäftigen. Ich verstehe deshalb aber gerade nicht, warum wir uns mit der Legalisierung von Cannabis, einem weiteren Rauschmittel, zusätzliche Probleme schaffen sollten?“ Zumindest in Punkto Verkehrssicherheit kann Cannabis durchaus mit Alkohol verglichen werden. Die verlangsamte Reaktion nach dem Konsum von Cannabis ist nur eine von vielen Gefahren im Straßenverkehr. Unsere Verkehrsstatistik im Zuständigkeitsbereich lässt den Schluss zu, dass die Risikobereitschaft, ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss zu führen, zunimmt. Wurden im Jahr 2015 noch 838 Verkehrsteilnehmer beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss erwischt, so stieg deren Anzahl im Jahr 2016 bereits auf 1.225 (+46,2%)*. „Für mich nicht zuletzt auch ein Ergebnis einer öffentlichen und ideologisch geführten Diskussion, in der Cannabis verharmlost wird“, so Polizeipräsident Robert Kopp.

Mit einer Legalisierung in Deutschland wäre letztlich davon auszugehen, dass es zu einem „Tourismus von Cannabisliebhabern“ aus anderen europäischen Ländern kommen würde. Gerade für die südlichste Region in der Bundesrepublik Deutschland und damit unseren Zuständigkeitsbereich wäre das sicher von signifikanter Bedeutung. Polizeipräsident Robert Kopp: „Bereits jetzt werden auf einschlägigen Internet-Blogs u.a. „Die TOP 10 der Besten Reiseziele für Cannabisliebhaber“ vermarktet. Auf derartige Touristen und die damit verbundenen Auswirkungen würde ich aus polizeilicher Sicht bei uns aber lieber gerne verzichten.“

Ein Unterschied zwischen Cannabis und Alkohol liegt auch darin, dass sich ein Glas Wein oder eine Halbe Bier durchaus zum reinen Genuss trinken lässt. Einen Joint oder einen „Topf“ kann man dagegen nicht alleine des guten Geschmacks wegen genießen. Anders als beim verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol führt Cannabiskonsum immer zu einem Rauschzustand.

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