Tatort Schulbus
Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

15.12.2017 | Stand 03.08.2023, 20:54 Uhr
−Foto: Foto: Karel Miragaya/123rf

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits eingestellt. Erst nach den Recherchen des Wochenblattes erhielt der 22-jährige Afghane einen Strafbefehl

LK. ALTÖTTING. Als die 15-jährige Sabine (Name geändert) am 13. Juli 2017 von der Schule nach Hause kommt, bricht sie in der Küche zusammen. Sie weint und zittert und lässt sich kaum beruhigen. Mit tränenerstickter Stimme berichtet Sabine ihrer Oma, bei der sie im Landkreis Altötting lebt, dass sie von einem Ausländer im Schulbus sexuell belästigt worden sei.

Die erste solche Belästigung fand bereits am 10. Juli statt. Der Afghane, der angeblich 22 alt sein soll, hatte sich im Schulbus in der Sitzreihe neben dem Teenager platziert. „Er hat über der Hose mit seinem Geschlechtsteil gespielt und dabei immer wieder in meine Richtung gesehen“, so Sabine.

Drei Tage später, am 13. Juli, sitzt Sabine wieder in dem Schulbus, der gegen 17 Uhr in Altötting startet. Wieder platziert sich der Afghane so neben der 15-Jährigen, dass diese einen guten Blick auf ihn hat. Sie steht auf und sucht sich weiter vorne einen Platz, aber der 22-Jährige verfolgt sie.

Dann fängt er wieder an, mit seinen Genitalien zu spielen. Sabine startet heimlich die Aufnahmefunktion ihres Smartphones und zeichnet alles auf, was danach passiert.

Wir haben das Beweisvideo anonymisiert auf youtube gestellt (Link unten). Darauf ist nach unserer Ansicht eindeutig zu sehen, dass es sich hier um eine sexuelle Belästigung handelt. Der Asylbewerber knetet nicht nur an seinen Genitalien herum, er entblößt auch mehrfach sein erigiertes Glied und sucht immer wieder den Blickkontakt zu seinem Opfer.

Nach ihrem Zusammenbruch daheim, kann die Oma die 15-Jährige so weit beruhigen, dass sie mit ihr zur Polizei fährt. Dort bringen die beiden die Sache zur Anzeige.

„Der Polizist hat sich das Video angesehen und war entsetzt“, erinnert sich die Oma des Teenagers. Sabine soll die Polizei anrufen, sobald sie den Afghanen wieder sieht und das tut sie einen Tag später auch. Zwei Streifenbesatzungen holen den Asylbewerber daraufhin ab.

Am 26. Oktober flattert den Betroffenen dann ein unerwartetes Schreiben der Staatsanwaltschaft ins Haus: die Einstellungsverfügung.

Der Afghane hatte die Tat als „Kratzen an seinem Penis wegen eines Juckreizes“ abgetan. Diese Erklärung erscheine zunächst als bloße Schutzbehauptung, schreibt die Staatsanwaltschaft, insbesondere beim Betrachten des Videos. Allerdings habe der Beschuldigte ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm Kratzspuren nach einem Juckreiz in der Leistengegend bescheinigte.

Verfahren trotz Videobeweis eingestellt

Mit diesem Attest gelang es dem Afghanen also, trotz des Videobeweises, ungeschoren davonzukommen.

Sabine und ihre Oma verstanden die Welt nicht mehr, hatten große Zweifel an der Gerechtigkeit unserer Justiz.

Die inzwischen 16-Jährige leidet noch immer an den Folgen der sexuellen Belästigung. Sie schafft es nicht, das Erlebte zu verarbeiten. Nach eigenen Angaben schläft sie seither schlecht ein, sieht immer das Gesicht des Afghanen vor sich. In der Dunkelheit habe sie Verfolgungsängste. Die junge Frau hat große Angst davor, dass der Täter sie erneut belästigen könnte, in dem Wissen, dass er damit bereits einmal ungeschoren davongekommen sei. Es half aber nichts: Die Widerspruchsfrist gegen die Einstellung war bereits verstrichen, die Akte geschlossen.

Das Wochenblatt erfuhr von dem Sachverhalt und recherchierte. Wir forderten die Traunsteiner Staatsanwaltschaft auf, Stellung zu der Frage zu nehmen, warum das Verfahren trotz des aus unserer Sicht eindeutigen Videobeweises eingestellt wurde.

Daraufhin erhielt unsere Redaktion folgende E-Mail der Staatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Ihre Anfrage vom 14.11.2017 zum Anlass genommen den Sachverhalt nochmals zu überprüfen, insbesondere das vorliegende Video erneut auszuwerten. Wir haben daraufhin das Verfahren wieder aufgenommen und weitere Ermittlungen in Auftrag gegeben.“

Nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall noch einmal geprüft hatte, änderte sie ihre Meinung und beantragte beim Amtsgericht Altötting den Erlass eines Strafbefehls gegen den Afghanen.

Darin wird nun dem Mann zur Last gelegt, er habe seinen Penis gekrault und sein erigiertes Glied entblößt. Wegen einer exhibitionistischen Handlung soll der 22-Jährige eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen oder er muss sich vor Gericht verantworten. Sein Verteidiger erklärte bereits gegenüber dem Wochenblatt, den Strafbefehl höchstwahrscheinlich nicht anzufechten.

Das heute 16-jährige Opfer wird in dieser Sache vom Weißen Ring unterstützt und hat inzwischen selbst einen Anwalt eingeschaltet. Es ist Opfer-Anwalt Karl-Heinz Merkl aus Burghausen. Gegenüber dem Wochenblatt erklärte dieser, er habe Akteneinsicht beantragt und werde nach Erhalt weitere juristische Schritte prüfen.

Altötting