„In administrativer Form“
Schuleinschreibungen finden statt

17.03.2020 | Stand 03.08.2023, 13:31 Uhr
−Foto: n/a

Angesichts der aktuellen Lage bzgl. der Ausbreitung des Coronavirus und der damit verbundenen Sondersituation an den Schulen wird bei der Schuleinschreibung vom gewohnten Verfahren abgewichen.

Straubing-Bogen. Die Schuleinschreibung findet deshalb im dafür vorgesehenen Zeitraum in lediglich administrativer Form statt, was eine persönliche Anmeldung des Kindes durch einen Erziehungsberechtigten nicht erforderlich macht.

Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für das Schuljahr 2020/21 schriftlich an und übermitteln der Sprengelschule die erforderlichen Anmeldeunterlagen (u.a. Anmeldeblatt, Übergabebogen, Nachweis der Masernschutzimpfung, Beschulungsform z.B. gebundener Ganztag) fristgerecht auf dem Postweg, in den Briefkasten der Schule oder persönliche Abgabe an der Schule bis zum 25. März.

Eine gegebenfalls notwendige Beratung (u.a. Rückstellung oder Korridorkind) findet mit der Sprengelschule telefonisch statt.

Der 14. April als diesjähriges Fristende für die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors (Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. sechs Jahre alt werden) behält unverändert Gültigkeit.

Straubing-Bogen