Verhaltensregeln für den Schulbetrieb
Weiterführende Schulen in Amberg öffnen am 27. April für die Abschlussklassen ihre Pforten

24.04.2020 | Stand 21.07.2023, 10:23 Uhr
−Foto: n/a

Ab Montag, 27. April, werden die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen wieder in ihren Schulhäusern unterrichtet. Um die Gefährdung sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte so gering wie möglich zu halten, ist es erforderlich, für die nächste Zeit besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Darauf weist das Schulamt der Stadt Amberg hin.

Amberg. So werden die Schülerinnen und Schüler dringend gebeten, auf dem Weg zur Schule und nach Hause die allgemeinen Regeln der Ausgangsbeschränkung zu beachten und daher Gruppenbildungen zu vermeiden, auf Fahrgemeinschaften zu verzichten, der Trageverpflichtung von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln nachzukommen und soweit wie möglich zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Schule zu besuchen.

Darüber hinaus haben sich sämtliche weiterführenden Schulen Ambergs im Rahmen ihres Hausrechts für eine Maskenpflicht in den Schulgebäuden ausgesprochen oder zumindest dringend empfohlen, dass Schüler und Lehrkräfte innerhalb der Schule eine Gesichtsmaske tragen. Dies gilt insbesondere beim Betreten des Schulgeländes bis zum Klassenzimmer und sobald der Unterricht verlassen wird beziehungsweise wieder beendet ist. Die Masken sind von jedem selbst in die Schule mitzubringen.

Auch müssen die bekannten Hygienemaßnahmen beachtet und damit unter allen Umständen der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zur nächsten Person eingehalten werden. Des Weiteren gilt die Vorgabe, die Nieshygiene einzuhalten sowie sich regelmäßig die Hände zu waschen und dabei Seife sowie Einmalhandtücher zu benutzen. Verboten ist es, Gegenstände wie Taschenrechner und Lineale gemeinsam zu verwenden. Schülerinnen und Schüler, die Corona-ähnliche Krankheitssymptome haben, dürfen das Schulgelände nicht betreten und müssen unverzüglich ihren Hausarzt informieren. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Schulverwaltung immer nur von einem Schüler oder einer Schülerin aufgesucht werden darf. Alle anderen sind verpflichtet, unter Beachtung des Mindestabstandes vor der Verwaltung zu warten, bis sie an der Reihe sind.

Zudem sind die Schülerinnen und Schüler angehalten, im Schulhaus unnötige Begegnungen mit anderen Personen zu vermeiden und sich nicht länger als nötig in den öffentlichen Bereichen aufzuhalten. Ein dringendes Gebot ist es daher, sich nach dem Betreten des Schulgeländes unverzüglich in das Klassenzimmer zu begeben und umgekehrt nach Schulschluss dieses so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Auch sollten ausschließlich die vorgesehenen Wege genutzt werden, um auf den vorgegebenen Pausenhof zu gelangen. Wichtig ist es ebenso, nur einzeln die Toilette aufzusuchen sowie sich Pausenverpflegung von Zuhause mitzubringen, denn sowohl der Pausenverkauf als auch die Mensen bleiben geschlossen. Die Unterrichtsräume sind regelmäßig kräftig zu lüften, auch muss die Klassenzimmertür stets geöffnet bleiben. Um unnötige Begegnungen zu vermeiden, findet der Unterricht in allen Fächern in der Regel in den Klassenzimmern statt. Für die nächsten Wochen werden daher zum Teil neue Stundenpläne erstellt.

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