Keine Vorsprache nötig
Landkreis-Pässe gelten bis 30. Juni weiter

17.03.2020 | Stand 03.08.2023, 13:32 Uhr
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Inhaber von Landkreis-Pässen müssen bis auf Weiteres nicht persönlich im Sozialamt des Landkreises vorsprechen, wenn die Geltungsdauer ausläuft und sie den Pass verlängern wollen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gelten die ausgestellten Pässe – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – vorläufig bis 30. Juni 2020 weiter.

Regensburg. Diese pragmatische Regelung hat das Landkreis-Sozialamt in Absprache mit Landrätin Tanja Schweiger getroffen, um Kunden und Mitarbeiter vor Ansteckungsrisiken in Schutz zu nehmen.

Auch bei der erstmaligen Beantragung von Landkreis-Pässen soll ein neuer Modus insofern gelten, als für die nächste Zeit auf ein Passbild verzichtet wird. Auch hier ist damit eine persönliche Vorsprache nicht mehr notwendig, so dass auch die Möglichkeit telefonischer Terminvereinbarungen nicht mehr angeboten wird. Die neuen Landkreis-Pässe können per Post beantragt und die relevanten Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Dazu gehört die Kopie eines Lichtbildausweises, also beispielsweise Pass, Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung, sowie die Kopie des Ausgangsbescheids, der etwa vom Jobcenter, über Wohngeld oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgestellt wurde. Der Landkreis-Pass wird dem Antragsteller dann per Post zugesandt.

Über den abweichenden Gültigkeitszeitraum bei bestehenden Pässen wurden die Akzeptanzstellen von der Landkreisbehörde bereits informiert. Zu Einschränkungen bei der Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Landkreis-Passes dürfte es daher nicht kommen, so die Auskunft des Sozialamtes.

Bei Fragen zum Thema Landkreis-Pass stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 0941/ 4009-180 oder per Mail an landkreispass@lra-regensburg.de.

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