Interview
Neuer Masterstudiengang „Human Resource Management“

09.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:14 Uhr
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„Die ganze Welt des HRM in zwei Semestern“ – Geht nicht? Geht doch, meint der Regensburger Jurist Prof. Dr. Frank Maschmann. Er hat den berufsbegleitenden Masterstudiengang LL.M. Human Resource Management (HRM) konzipiert, der im September 2020 an der Universität Regensburg startet.

Regensburg. Im Interview erklärt Prof. Maschmann unter anderem, warum HRM an Bedeutung gewinnt, welche Themen der neue Studiengang beinhaltet und wieso sich das Studium lohnt.

Herr Professor Maschmann, warum wird das Human Resource Management für Unternehmen immer wichtiger?

Das hat die unterschiedlichsten Gründe. In Zeiten des Fachkräftemangels hängt der Erfolg eines Unternehmens nicht zuletzt von einer effektiven Personalwirtschaft ab. Die global vernetzte Welt stellt sie fast täglich vor neue Herausforderungen. Aktuellstes Beispiel ist das Coronavirus, das ja nun auch in Deutschland angekommen ist. Es konfrontiert die Betriebe mit der heiklen Frage, wie sie ihr Personal sicher und gesund einsetzen können. Aber auch andere Trends bereiten den Personalverantwortlichen Kopfzerbrechen. Denken Sie etwa an den digitalen Strukturwandel, den wir besonders massiv in der Automobilindustrie erleben. Dort werden momentan Tausende Arbeitsplätze in der Fertigung abgebaut.

Gleichzeitig sucht man händeringend Programmierer, die sich nur mit großer Mühe finden lassen. Und die Situation verschärft sich, wenn die künstliche Intelligenz in die Unternehmen einzieht, die mehr und mehr Prozesse digitalisiert. „Mitarbeiter finden und binden“, heißt die Devise, was schwer genug ist, weil längst der Kampf um die besten Köpfe ausgebrochen ist. Und den kann man nicht allein mit Geld gewinnen, sondern mit guter Führung und einer klugen Personalentwicklung, die den Mitarbeitern maßgeschneiderte Karrierewege erschließt. Auch das sind spannende Aufgaben für das Human Resource Management.

Der Studiengang richtet sich an Juristen, die im HR-Bereich von Unternehmen tätig sind. Für sie gibt es an der Fakultät für Rechtswissenschaft bereits das Praktikerseminar „Personal und Arbeitsrecht“. Wieso ist nun ein eigener Studiengang zum Thema HRM nötig?

In unserem Praktikerseminar, das an sechs Abenden im Jahr stattfindet, diskutieren wir aktuelle Fragen des Arbeitsrechts und der Personalwirtschaft. Unsere Teilnehmer kommen aus Wirtschaft und Verwaltung, aber auch aus der Anwaltschaft und von den Verbänden. Viele haben den Wunsch geäußert, die dort behandelten Fragen in einem Ausbildungsformat zu präsentieren, das Zeit und Raum zu Vertiefung und weiterer Durchdringung lässt und Möglichkeit zum Austausch zwischen Theorie und Praxis des Arbeitsrechts und der Personalwirtschaft bietet.

„Die ganze Welt des HRM in zwei Semestern“ – Das hört sich nach viel Stoff an. Ist das denn neben dem Beruf so einfach machbar? Wie viel Zeit müssen die Studierenden mitbringen?

In der Tat vermitteln wir viele interessante Inhalte. Aber der Studiengang ist so konzipiert, dass man ihn bei entsprechendem Engagement in zwei Semestern absolvieren kann. Der Stoff ist auf neun Lerneinheiten aufgeteilt. Unterrichtet wird in Präsenzmodulen, die in der Regel jeweils von Donnerstag bis Samstag dauern. In ihnen werden auch die für den Erwerb des Mastertitels nötigen Prüfungsleistungen erbracht. In der vorlesungsfreien Zeit sind zwei Hausarbeiten vorgesehen. Und am Ende wird die Masterarbeit geschrieben, in der die Studierenden das in den vorherigen Modulen Erlernte anwenden. In einem Seminar stellen die Studierenden dann ihr Masterprojekt vor. Das Thema sollte idealerweise aus der Praxis stammen und Fragestellungen betreffen, mit denen die Teilnehmer in ihren Unternehmen, Behörden oder sonstigen Organisationen konfrontiert sind.

Welche Inhalte erwarten die Studierenden?

Zuerst frischen wir die arbeits- und unternehmensrechtlichen Kenntnisse unserer Studierenden auf. Danach vermitteln wir Inhalte, die für die Praxis des HRM wichtig sind, aber im Curriculum des normalen Jura-Studiums zu kurz kommen: Vertragsgestaltung und effektives Verhandlungsmanagement, flexibler Personaleinsatz, Beschäftigung von Fremdpersonal, Änderung von Arbeitsbedingungen, Restrukturierung. In praktischen Fallstudien beschäftigen wir uns mit der Umstrukturierung von Unternehmen und den arbeitsrechtlichen Fragen von M+A. Wir beleuchten die Probleme internationaler Konzernunternehmen, die häufig in der Form von Matrixorganisationen aufgestellt sind. Natürlich kommen auch die Themen Internationalisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt zur Sprache. Und wir beschäftigen uns mit der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Führungskräften und fragen, ob man der Haftung durch eine sinnvolle Compliance entkommt.

Welche Vorteile haben Absolventen des Studiengangs LL.M. HRM?

Juristen mit exzellenten Kenntnissen im Bereich Arbeitsrecht und HRM werden händeringend gesucht. Der Weiterbildungsbedarf ist enorm. Gefragt sind exzellent ausgebildete Personalverantwortliche, die neben fundierten Kenntnissen im Arbeitsrecht über das für das HRM notwendige betriebswirtschaftliche, pädagogische und psychologische Know-how verfügen. Genau das vermitteln wir. Anschaulich und praxisnah. Der Kurs eignet sich für Berufstätige, die ihr HRM-Know-how zukunftsfähig auf- und ausbauen wollen, ebenso wie für erfahrene Personalverantwortliche, die auf Basis eines einschlägigen Studiums ihr Handeln wissenschaftlich fundieren und professionalisieren möchten.

Wie unterscheidet sich der LL.M. HRM in Regensburg vom LL.M. Arbeitsrecht in Münster oder anderen vergleichbaren Studiengängen?

Das Motto unseres Studiengangs lautet „HRM weiterdenken“. Damit ist eigentlich alles gesagt. Wer es im Personalbereich zu etwas bringen will, braucht außer exzellenten Jura-Kenntnissen auch Expertenwissen in benachbarten Disziplinen. Im ersten Modul behandeln wir zum Beispiel das Interkulturelle HRM, das sich mit den Problemen der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Unternehmen beschäftigt: Wie gestaltet man die erfolgreiche Zusammenarbeit von Mitarbeitern, die aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammen? Wie lassen sich kulturelle Besonderheiten des Auslands für die Unternehmenstätigkeit nutzen? Außerdem gehen wir dem Employer Branding nach, also der Frage, wie sich eine „Arbeitgebermarke“ aufbauen, erhalten und pflegen lässt. Mit ihr sollen die Qualität der Bewerber dauerhaft gesteigert und die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen gebunden werden. Großen Raum nimmt in unserem Studiengang die Wirtschaftspsychologie ein. Sie spielt bereits beim Recruiting eine wichtige Rolle, wenn untersucht wird, wie sich Bewerber richtig beurteilen lassen. Und sie ist außerdem im Spiel, wenn es um richtige Führung und die Motivation von Mitarbeitern geht. In Zeiten permanenten Wandels wird auch das „Change-Management“ immer wichtiger. Es hat den Menschen als „Gewohnheitstier“ im Blick, der Veränderungen in der Regel skeptisch gegenübersteht, weil sie mit Unsicherheit und Risiken verbunden sind. Wir untersuchen deshalb, welche Methoden und Instrumente zur Planung, Gestaltung und Durchführung von Veränderungsprozessen aus wissenschaftlicher Sicht Erfolg versprechen und was dabei juristisch zu beachten ist.

Mit welchen Kosten müssen Interessierte rechnen?

Die Studiengebühren betragen pro Semester 6.300 Euro und werden zu Beginn des jeweiligen Studienhalbjahrs fällig. Hinzu kommt der Semesterbeitrag, den alle Regensburger Studierende zu entrichten haben, um zum Beispiel die Mensa oder den öffentlichen Personennahverkehr mit studentenfreundlichen Tarifen zu benutzen.

Wie und bis wann kann man sich bewerben?

Die Bewerbungsformulare kann man sich von unserer Homepage herunterladen. Bewerben kann sich, wer über das Erste oder Zweite Juristische Staatsexamen oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügt. Da es sich um einen Weiterbildungsstudiengang handelt, müssen die Bewerber vor Studienbeginn eine Zeit lang praktisch gearbeitet haben. Einzelheiten erfährt man auf unsere Homepage oder bei einem Beratungsgespräch. Der Studiengang beginnt Ende September. Bewerbungsschluss ist Ende Juli.

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