Schülerbeförderung
Wenn ungünstige Witterungsbedingungen zu Unterrichtsausfall führen

27.11.2019 | Stand 02.08.2023, 19:16 Uhr
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Die Entscheidung, ob der Schulunterricht in einem Flächenlandkreis mit vielschichtigen geographischen und klimatischen Verhältnissen wegen ungünstiger Wetterbedingungen ausfallen soll, ist ein sehr komplexer Vorgang mit weitreichenden Folgen für rund 14.000 Schülerinnen und Schüler, aber auch für deren Eltern, für Schulen und Arbeitgeber, für Verkehrsunternehmer und viele andere Beteiligte.

LANDKREIS CHAM Chams Landrat Franz Löffler hat deshalb zusammen mit Schulamtsdirektor Karl Utz und seinem Stellvertreter Rudolf Hofmann in einem Pressegespräch über die geltenden Reglungen informiert. Der Landrat betonte dabei, dass ein „möglichst sicherer Schulweg von der Haustüre bis zum Schulhaus“ das Ziel aller Beteiligten sei: „Ich danke allen, die sich hier in hoher Verantwortung einbringen, den Straßenmeistereien und Bauhöfen, der Polizei und den Hilfsorganisationen bis hin zu den Verkehrsunternehmen und den Wetterbeobachtern, aber auch den Eltern, auf die hier letztlich ein hohes Maß an Eigenverantwortung zukommt.“

Die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall trifft das Staatliche Schulamt für alle staatlichen Schulen im Landkreis Cham. Es arbeitet dabei eng mit dem Landratsamt zusammen. Wichtig ist, dass ein angeordneter Unterrichtsausfall für die Schulen im gesamten Landkreis gilt. Ein regionaler Teilausfall ist aufgrund weiträumiger Einzugsbereiche der Schulen sowie der Verflechtung der Schülerbeförderung nicht sinnvoll. Kinder, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen oder gebracht werden, werden in der Schule beaufsichtigt.

Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass es Regionen im Landkreis Cham gibt, wo die Wetterlage den Schülerverkehr zulassen würde. Umgekehrt kann in Teilbereichen zum Beispiel Glatteis vor Ort das Vorankommen unmöglich machen, ohne dass ein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde. Das Schulamt weist darauf hin, dass Eltern in solchen Fällen die Möglichkeit haben, ihr Kind an der Schule zu entschuldigen.

Die Entscheidung über Unterrichtsausfall wird nach Möglichkeit am Vortag bis 22 Uhr getroffen, bei akuter Wetterverschlechterung über Nacht jedoch spätestens bis 5.30 Uhr morgens. Damit können sich möglichst alle Betroffenen vor Verlassen der Wohnung über den Unterrichtsausfall informieren. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt über die Radiosender, über die Internetseiten des Schulamtes (www.scha-cham.de) und des Landratsamtes (www.landkreis-cham.de) sowie – und das ist neu - per Push-Nachricht über die Fahrplan-App „Wohin-du-willst“ für den Landkreis Cham (erhältlich über die jeweiligen Stores) direkt aufs Smartphone.

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