Ermessensspielraum wurde nicht verletzt
Prüfung durch die Regierung – Arbeitsmarktzulage für städtisches Kita-Personal ist rechtmäßig

26.11.2019 | Stand 02.08.2023, 22:53 Uhr
−Foto: n/a

Die Regierung der Oberpfalz beurteilt die Arbeitsmarktzulage für das pädagogische Personal in den städtischen Kitas in Regensburg als rechtmäßig.

REGENSBURG Die Stadt habe bei der Einführung dieser Leistung weder ihren Ermessensspielraum verletzt noch gegen das so genannte „Besserstellungsverbot“ gegenüber freien Trägern verstoßen. Die Arbeitsmarktzulage stehe auch nicht im Widerspruch zum Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Städten und freien Trägern der Jugendhilfe, die das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vorgibt.

Anlass für die Überprüfung war eine Eingabe, mit der sich Wohlfahrtsverbände und Kirchen am 1. August 2019 an die Regierung der Oberpfalz als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Regensburg gewandt hatten. Darin hatten sie um rechtsaufsichtliche Überprüfung der Arbeitsmarktzulage gebeten, die die Stadt seit 2019 Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Leiterinnen und Leitern in Kindertagesstätten und Heimen gewährt.

„Die Arbeitsmarktzulage ist eine Möglichkeit für Kommunen, um in Bereichen, in denen Personal knapp ist, als Arbeitgeber konkurrenzfähig zu sein und z. B. Erzieherinnen und Erzieher, die wir selbst ausbilden, bei der Stadt zu halten. Wir beschränken uns dabei auf das absolut Notwendige, um unsere Kindergärten und Kitas am Laufen zu halten. Es freut mich, dass die Regierung der Oberpfalz das so bestätigt hat“, erklärt Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Die Stadt sei stets davon ausgegangen, dass ihre Entscheidung rechtskonform sei.

Die Gewährung der Arbeitsmarktzulage sei mit Augenmaß erfolgt, erläuterte der Referent für Bildung, Sport und Freizeit, Dr. Hermann Hage. „Die Stadt bildet in großem Umfang und mit verschiedenen Modellen selbst pädagogisches Personal aus. Natürlich wollen wir dieses Personal auch halten und werten mit der Gewährung der Arbeitsmarktzulage diese Berufsgruppe auf. Unser mehrfach an die kirchlichen und freien Träger herangetragenes Angebot für eine abgestimmte gemeinsame Ausbildungsoffensive halten wir natürlich aufrecht und würden uns freuen, wenn es hier zu einer Kooperation kommen würde“, unterstrich er.

Die Arbeitsmarktzulage wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt. Sie wird in Bereichen gewährt, in denen es schwierig ist, Personal zu finden. Neben den Kitas gehören dazu unter anderem auch einige technische Berufe, zum Beispiel Architekten oder Ingenieure, sowie IT-Fachleute.

Ein Interview mit Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zu diesem Thema findet sich im Internet unter www.regensburg.de.

Regensburg