Anträge noch bis 31. Oktober möglich
Das Landratsamt Regensburg informiert zur Fahrtkostenerstattung für Schüler

04.10.2019 | Stand 31.07.2023, 8:21 Uhr
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Das Landratsamt Regensburg möchte darauf aufmerksam machen, dass Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2018/19 nur noch bis zum 31. Oktober 2019 gestellt werden können. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

LANDKREIS REGENSBURG Erstattet wird der Differenzbetrag, der die Familienbelastungsgrenze von 440 Euro überschreitet. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den Original-Fahrkarten und der Schulbestätigung bis Ende Oktober beim Landratsamt vorliegen. Eine Antragstellung per Mail ist nicht zulässig. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist erhältlich über die Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Schülerbeförderung.

Weil die Anträge von den Schulen bestätigt werden müssen, gibt das Landratsamt den Hinweis, dass die Schulsekretariate in den Herbstferien vom 28. bis 31. Oktober 2019 möglicherweise nicht durchgehend besetzt sind.

Zuständig ist das Landratsamt Regensburg in der Altmühlstraße 3. Ansprechpartner sind Sieglinde Schneider unter der Telefonnummer 0941/ 4009-249 oder Simona Schmidbauer unter der Nummer 0941/ 4009-529, beide sind auch per Fax an die Nummer 0941/ 4009-422 erreichbar. Infos gibt es auch per Mail an schuelerbefoerderung@lra-regensburg.de oder im Internet unter www.landkreis-regensburg.de.

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