Jetzt Antrag stellen
Frist für die Fahrtkostenrückerstattung für Schüler läuft ab!

21.09.2018 | Stand 03.08.2023, 4:04 Uhr
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Das Landratsamt weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler bis zum Mittwoch, 31. Oktober, die Möglichkeit besteht, die Erstattung ihrer Schulwegskosten für das Schuljahr 2017/2018 zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

LANDKREIS REGENSBURG Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis wohnen und auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe elf, Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen.

Wichtig: Die Anträge müssen bis Mittwoch, 31. Oktober, beim Landratsamt Regensburg, Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, gestellt werden. Sie müssen vollständig ausgefüllt, vom volljährigen Schüler bzw. bei minderjährigem Schüler vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen (Fahrkarten und Schulbestätigung) abgegeben werden. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist erhältlich über die Homepage des Landkreises.

Was ist erstattungsfähig? Alle Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule sowie zu Prüfungen, soweit die Schule dies bestätigt. Vorzulegen sind dabei mit dem Erstattungsantrag alle im Lauf des Jahres gesammelten Originalfahrkarten für die verkehrsüblich günstigsten Strecken (bei der Bahn: 2. Klasse). Verloren gegangene oder fehlende Fahrkarten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Über Ausnahmen wie zum Beispiel notwendige Fahrten mit dem Privatauto oder Änderungen der persönlichen Situation während des abgelaufenen Jahres informiert das Landratsamt unter www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Bildung-Arbeit/Schuelerbefoerderung.aspx.

Die Fahrtkosten werden nur insoweit erstattet, als die Familienbelastungsgrenze von 440 Euro überschritten wird. Beispiel: Belaufen sich die Fahrtkosten zur Schule innerhalb eines Schuljahres auf 500 Euro, erhält der Antragsteller den Differenzbetrag in Höhe von 60 Euro zurück. Bezieht ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), werden die von ihm aufgewendeten Beförderungskosten in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung auf Beförderung angewiesen sind.

Weitere Infos gibt es beim Landratsamt Regensburg bei Sieglinde Schneider unter der Telefonnummer 0941/ 4009249 oder bei Simona Schmidbauer unter der Telefonnummer 0941/ 4009529, per Fax an 0941/ 4009422;und per Mail an schuelerbefoerderung@lra-regensburg.de. Außerdem können sich Eltern im Internet unter www.landkreis-regensburg.de informieren.

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