Eltern waren entsetzt
Ein Grundschüler-Ausflug in die Salafisten-Moschee – „Mädchen mussten das Kopftuch-Aufsetzen üben“

15.06.2018 | Stand 13.09.2023, 0:15 Uhr
−Foto: Foto: Eckl

Vor zwei Jahren soll es einen Ausflug in eine vom Verfassungsschutz beobachteten Moschee von Viertklässlern der Grundschule Sinzing gegeben haben. Das Schulamt räumt lediglich einen Besuch in der Ditip-Moschee ein. Erfahren haben die Eltern damals davon, weil die Kinder in der Schule gelernt haben sollen, wie man ein Kopftuch aufsetzt. Jetzt spricht die Schulleitung von falschen Behauptungen und unterlassener Recherche.

REGENSBURG Dass die Welt aus mehr besteht als Bayern und Lederhosen, das sollte man auch Grundschülern beibringen. In Zeiten, in denen auch Kinder schon mit der Thai-Küche und Falafel zum Abendessen aufwachsen, ist das banal. Natürlich gehört auch dazu, dass man andere Religionen kennenlernt.

Dennoch war Margit L. (Name geändert) bass erstaunt, als ihre Tochter erzählte, dass sie an der Grundschule Sinzing das Anlegen von Kopftüchern erlernen. Margit L. ist eine weltoffene Frau. Sie lebt in einer Beziehung mit einer Frau, ihre Tochter ist ein Regenbogen-Kind. Genau deshalb vielleicht ist Margit L. besonders sensibilisiert, wenn man ihrer Tochter beibringen will, wie man das Haar vor den Blicken fremder Männer versteckt. Als sie dann erfährt, was der Grund für den ungewöhnlichen Kleidungskurs ist, fällt sie fast vom Stuhl: „Mir wurde in der Schule mitgeteilt, dass ein Besuch in der Moschee in der Alten Straubinger Straße geplant ist“, so L.. Das war vor zwei Jahren – schon damals war diese Moschee bekannt dafür, dass immer wieder radikal-salafistische Imame auftraten.

Kurzum: Die Moschee wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Mutter schrieb zusammen mit weiteren Eltern einen Brief an die Schule. Darin schreibt sie: „Es ist durchaus zu verstehen und zu unterstützen, dass man Kinder zu Toleranz und Integrationsverständnis erzieht, es ist für uns jedoch nicht einzusehen, dass dies mit einem Moscheebesuch erreicht werden soll, wenn diese Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet wird“, so die Eltern damals. Und weiter: „Es ist in jedem Fall zu unterstützen, dass Menschen, die aus Kriegsgebieten stammen, bei uns eine neue Heimat finden. Wir sind aber auch der Meinung, dass man sich der Kultur des aufnehmenden Landes anpassen muss und wir lehnen es strikt ab, dass wir es zulassen, dass sich bei uns im Land eine Religion breitmacht, (...) die Frauen unterdrückt (...) und in ihrer Ehre und Freiheit beschneidet.“

Ein paar Tage später mussten die Kinder dann einen Aufsatz zum Thema Moscheebesuch schreiben, der dann für die drei Kinder, die nicht am Moscheebesuch teilnahmen, abgeändert wurde in „Besuch des Weihnachtsmarktes“. Es war Juni.

Doch wie äußert sich das Schulamt zu dem Thema? Dort bestätigt man lediglich, dass die Grundschule Sinzing am 7. Juni 2016 die Moschee in der Lindnergasse besuchte. Das ist die Ditip-Moschee, die seit langen Jahren dort existiert.

Nicht jeder Besuch im Unterricht wird gemeldet

Ditip ist zwar in Verruf geraten, weil die Imame vom türkischen Staat gestellt und dementsprechend nahe an der Politik von Präsident Erdogan sind – vom Verfassungsschutz beobachtet wird sie aber nicht. Margit L. hat nochmals nachgefragt und ihr wurde intern bestätigt, dass man die Moschee in der Alten-Straubinger-Straße besuchte. Beim Schulamt sagt man, man werde unsere Anfrage zum Anlass nehmen, Schulen nochmals zu sensibilisieren – dem Amt werden aber auch „nicht alle Unterrichtsgänge gemeldet“.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ist zuerst in der Druckausgabe erschienen. Natürlich haben wir das zuständige Schulamt mit der Frage konfrontiert, ob der Besuch stattgefunden hat. Bereits bei früheren Anfragen zu ähnlichen Themen hatten wir uns zunächst an Schulen gewandt, wurden aber vom Schulamt darauf verwiesen, dass man sich Auskünfte an die Presse vorbehalte. So auch in diesem Fall.

Nach Veröffentlichung des Artikels in Print erreichte uns von einer weiteren betroffenen Mutter eine Nachricht. Sie schickte uns den Elternbrief der Schule. Der geht so: „Das Wochenblatt veröffentlichte in dieser Woche einen Bericht über Vorgänge an unserer Schule vor 2 Jahren, die so nicht stattgefunden haben. Vor der Veröffentlichung wurde seitens des Redakteurs keinerlei Recherche betrieben, die der Schule die Möglichkeit gegeben hätte, Sachverhalte korrekt darzustellen. Um die Unwahrheiten auszuräumen wird die Schulleitung im Rahmen der nächsten Elternbeiratssitzung diesen Vorgang thematisieren.“

Nun, das ist wiederum zurückzuweisen – das Schulamt als zuständige Behörde wurde natürlich befragt, die Angabe der Schule ist schlicht unwahr.

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