Passauer Experte
Datenportabilität könnte Big Data noch größer machen

19.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:29 Uhr
−Foto: n/a

Ab Ende Mai können Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten von einer Online-Plattform zur anderen umziehen. Das könnte ungewollte Effekte haben – zum Beispiel, dass neue Dienste noch mehr Daten sammeln. Zu diesem Ergebnis kommt der Passauer Wirtschaftsingenieur Michael Wohlfarth, der das neue Recht mit Hilfe von Modellrechnungen analysiert hat.

PASSAU Wohlfarth promoviert an der Universität Passau am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Internet- und Telekommunikationswirtschaft unter der Leitung von Prof. Dr. Jan Krämer. In dem Papier „Data Portability on the Internet: An Economic Analysis“ hat er sich intensiv mit dem Recht auf Datenportabilität befasst, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Artikel 20 garantiert. Dieses sieht vor, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre personenbezogenen Daten mitnehmen können, wenn sie die Plattform wechseln. Wohlfarth hat in mehreren Fällen berechnet, wie sich dieses Recht aus ökonomischer Perspektive auswirken könnte.

Das Ergebnis: Datenportabilität kann zur Sammlung von mehr Daten führen, was schlecht für Nutzerinnen und Nutzer sein kann. Und zwar dann, wenn in den Markt, den bislang ein Monopolist dominiert hat, eine neue, bessere Konkurrentin eintritt. Diese verlangt von Nutzerinnen und Nutzern mehr Daten als ohne die Einführung eines Rechts auf Datenportabilität. Das ergibt sich folgendermaßen: Die neue Konkurrentin erhält einen Teil der Daten direkt vom Wettbewerber. Darüber hinaus fragt sie weitere Daten direkt bei den Nutzerinnen und Nutzern ab. Letztere geben somit beim Wechsel zwar weniger Daten explizit ein. Insgesamt ist der Datenkonsum der Konkurrentin allerdings gestiegen.

Wenn Datenportabilität zu viel kostet, verlieren alle

Wohlfarth warnt außerdem vor Situationen, in denen alle Beteiligten verlieren können: Wenn das Recht auf Datenportabilität beispielsweise so hohe Kosten verursacht, dass die neue Konkurrentin keinen Anreiz hat überhaupt in den Markt einzutreten, weil es für sie zu teuer wäre. Dann bleiben die Nutzerinnen und Nutzer eingesperrt beim bisherigen Monopolisten, der wiederum ebenfalls verliert, weil er das neue Recht teuer umsetzen muss.

Insgesamt ist das Recht auf Datenportabilität aus Sicht des Nachwuchsforschers aber ein Schritt in die richtige Richtung: „Wenn die Politik Anreize setzen will, dass neue Dienste auf den Markt kommen, dann sollte Datenportabilität strikt, mit nur wenigen Ausnahmen, umgesetzt werden“, schreibt er.

Die politischen Entscheidungspersonen sollten allerdings die geforderte Umsetzung klarer regeln. Die Vorgabe, wonach die Daten in einem „strukturieren, gängigen und maschinenlesbaren Format“ bereitgestellt werden müssten und „direkt [...] übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist“, reiche hier nicht aus.

Michael Wohlfarth hat seine Erkenntnisse unter anderem 2017 auf der 38th International Conference on Information Systems in Südkorea vorgestellt und veröffentlicht: http://aisel.aisnet.org/icis2017/Economics/Presentations/5/

Sein Aufsatz „Data Portability on the Internet: An Economic Analysis“ wurde zudem auf der „28th European Conference of the International Telecommunications Society (ITS)“, die im vergangenen Jahr in Passau stattgefunden hat, mit dem „Best Student Paper Award“ ausgezeichnet: https://ideas.repec.org/p/zbw/itse17/169506.html

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