Fahrtkosten und mehr
Infos rund um die Schülerbeförderung bei Übertritt zu weiterführenden Schulen und Erstattung von Fahrtkosten

27.02.2018 | Stand 20.07.2023, 12:27 Uhr
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Welche weiterführende Schule soll das Kind besuchen? Werden die anfallenden Fahrtkosten übernommen? Wer ist zuständig? Diese Fragen stellen sich Eltern, deren Kinder weiterführende Schulen besuchen wollen. Zur Klarstellung sollen die folgenden allgemeinen Ausführungen dienen. Einzelheiten müssten mit den jeweiligen Sachbearbeitern besprochen werden.

LANDKREIS KELHEIM Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe zehn, Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe zehn, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) bis einschließlich Jahrgangsstufe zehn und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (zehnte Klasse, zum Beispiel Berufsgrundschuljahr), wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist. Die Beförderung erfolgt vorrangig im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs. 

Höhe der Fahrtkosten entscheidend

Die Beförderungspflicht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht besteht aber nur zur nächstgelegenen Schule. Nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs beziehungsweise der Schülerbeförderungsverordnung ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildung- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Entscheidendes Kriterium ist somit  die Höhe der Fahrtkosten.

Grundsätzlich können die Eltern für ihre Kinder die Schule aussuchen, die sie als geeignet empfinden. Die Fahrtkosten werden jedoch nur zur nächstgelegenen Schule vom Landkreis Kelheim übernommen. Wichtig ist daher, Kinder im Zweifelsfall erst nach vorheriger Rücksprache mit dem Landratsamt Kelheim an der jeweiligen Schule schriftlich anzumelden, um die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Kelheim sicher zu stellen.

Erstattungsverfahren ab Jahrgangsstufe elf

Die vorher genannten Grundsätze gelten sowohl für den Besuch von Schulen innerhalb des Landkreises Kelheim als auch für Schulen außerhalb des Landkreises. Im Landkreis Kelheim befinden sich Realschulen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg, eine Wirtschaftsschule in Abensberg, Gymnasien in Kelheim, Mainburg und Rohr und eine Fachoberschule und Berufsoberschule in Kelheim 

Eine andere Verfahrensweise ist für Schüler ab Jahrgangsstufe elf an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen, wie zum Beispiel Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und so weiter vorgesehen. In diesen Fällen müssen die Fahrkarten von den Eltern gekauft werden. Mit dem Antragsformular, den Originalfahrkarten und der Schulbestätigung kann für das vergangene Schuljahr bis spätestens 31. Oktober nachträglich die Erstattung der Fahrtkosten beim Landratsamt Kelheim beantragt werden.

Zu beachten ist hierbei, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Erstattet werden nur die notwendigen Fahrtkosten (günstigster Tarif) zur nächstgelegenen Schule minus dem gesetzlich festgelegten Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) von derzeit 440 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch der Eigenanteil ganz oder teilweise entfallen. 

Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges

Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, sofern die Fahrten notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher sind. Notwendigkeit liegt vor, wenn eine Beförderung nicht mit anderen Verkehrsmitteln möglich ist. Hier wird Wegstreckenentschädigung gewährt. Bei unzumutbaren Wartezeiten können nur die Kosten angesetzt werden, die auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen würden. 

Die Wirtschaftlichkeit ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Fahrtkosten sind nur erstattungsfähig, sofern das Landratsamt Kelheim die Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit vorher schriftlich anerkannt hat. Da es verschiedene Fallkonstellationen gibt, wird ein Gespräch mit dem Landratsamt empfohlen. Der erforderliche Antrag ist sinnvoller Weise zu Beginn des Schuljahres einzureichen, spätestens jedoch am 31. Oktober für das vergangene Schuljahr. Die Pkw-Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim, bei den Schulen und im Internet unter www.landkreis-kelheim.de erhältlich.  

Nähere Auskünfte erteilen:

Frau Hart unter der Telefonnummer 09441/ 2073533, für die Schulen in Abensberg, Mainburg, Oberroning und Rottenburg/Laaber; Frau Louwen unter der Telefonnummer 09441/ 2073532, für die Schulen in Kelheim, Riedenburg und Rohr; Frau Feigl und Sußbauer unter der Telefonnummer 09441/ 207-3530 beziehungsweise -3531, für weitere Schulen außerhalb des Landkreises Kelheim.

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