BGLW-Veranstaltung
Achtung Datenschutz: Vorschriften zum Personendatenschutz gelten für fast alle Unternehmer

25.04.2018 | Stand 21.07.2023, 3:42 Uhr
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Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum Schutz personenbezogener Daten tritt am 25. Mai in Kraft. Rechtsanwalt Andreas Nörr und Datenschutzexperte Thomas Eberl informierten rund 200 Unternehmer auf einer Veranstaltung der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW), was sie beachten müssen.

LANDKREIS BERCHTESGADEN. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die Auskunft über eine natürliche Person geben. Das können Angaben vom Namen über das Geschlecht bis hin zu besonders geschützten Daten wie sexuelle oder religiöse Orientierung sein. Die wichtigste Änderung der neuen Verordnung sind die deutlich höheren Bußgelder bei Verstößen. „Bisher galt eine maximale Obergrenze von 350.000 Euro. Zukünftig können bis zu 20 Millionen Euro an Bußgeldern erhoben werden“, betonte Rechtsanwalt Nörr.

Allerdings betreffe dies eher große Unternehmen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich laut Nörr sonst nicht wesentlich vom bisherigen Vorgehen im Umgang mit sensiblen Daten unterscheiden. „Das Thema ist durch die Digitalisierung nur sensibler geworden, denn die schnelle und verknüpfte Verarbeitung von Daten erhöht das Missbrauchspotential.“ Der Rechtsanwalt nannte als Beispiel das Koppeln von Daten aus einer Fitness-App mit den Kundendaten von Krankenkassen. Einen großen Vorteil sieht Nörr in der EU-weiten Gültigkeit der Verordnung. „Für den Grenzraum Berchtesgadener Land ist es eine Erleichterung, wenn seine Unternehmer nicht mehr auf nationale Datenschutzbestimmungen achten müssen.“

Den anwesenden Unternehmern gab der Jurist folgende Checkliste mit, die künftig Pflicht ist: Sind in einem Unternehmen mindestens zehn Mitarbeiter mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten befasst, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in einem Verzeichnis festgehalten. Der Internetauftritt eines Unternehmens muss der Datenschutzgrundverordnung entsprechen, zum Beispiel eine Datenschutzerklärung beinhalten. Auch die Arbeitsabläufe im Unternehmen gehören bezüglich DS-GVO auf den Prüfstand.

Datenschutzexperte Thomas Eberl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Datenschutz nicht nur auf die technische Sicherung der IT bezieht, sondern alle Unternehmensprozesse betroffen sind, beispielsweise der Umgang mit Personalakten oder das korrekte Einholen von Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. „Von der Geschäftsleitung bis zum Praktikanten, alle Mitarbeiter sollen für Datenschutz sensibilisiert werden. Die sicherste IT bringt nichts, wenn sie kein Bewusstsein dafür haben“, betonte Eberl.

Auskünfte zur DSGVO über den Digitalisierungsbeauftragten der BGLW, cornelius.roth@berchtesgadener-land.de.

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