Als einzige Institution in FRG
Volkshochschule jetzt Bildungsprämienberatungsstelle

02.03.2018 | Stand 20.07.2023, 18:58 Uhr
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Nach längerer Pause fungiert die Volkshochschule des Landkreises Freyung-Grafenau wieder als offizielle Beratungsstelle für die „Bildungsprämie“ des Bundes. Der Bildungsträger ist damit die einzige Institution im Landkreis, die den Bürgerinnen und Bürgern diese Dienstleistung anbietet.

FREYUNG-GRAFENAU Berufliche Weiterbildung ist viel wert, in aller Regel aber nicht zum Nulltarif zu haben. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte „Bildungsprämienprogramm“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. „Mit einem Bildungsprämiengutschein, den die vhs nach einem erfolgreichen Beratungsgespräch ausstellt, übernimmt der Staat 50 Prozent der Kursgebühren bis zu einer Höhe von maximal 500 €“, erklärt Diplompädagogin und vhs-Mitarbeiterin Hella Ueberham, die seit Beginn dieses Jahres die Prämienberatung in der Grafenauer vhs-Geschäftsstelle betreut. Einen Prämiengutschein erhält, wer mindestens 15 Std. pro Woche beschäftigt ist. Dabei darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Ein Anspruch besteht auch für Personen, die sich in Mutterschutz, Eltern- oder Pflegezeit befinden.

Hella Ueberham: „Wer sich für das Programm interessiert, sollte sich vor einem Beratungsgespräch zunächst Gedanken über seine beruflichen Ziele und über geeignete Fortbildungsangebote machen.“ Im persönlichen Beratungsgespräch an der Volkshochschule werden die Weiterbildungsziele besprochen und konkret ausformuliert. Nach Vorliegen der Voraussetzungen erhält der Kunde am Ende der Beratung seinen Prämiengutschein, mit dem er sich bei der vhs oder einem anderen Bildungsträger für ein passgerechtes Fortbildungs-angebot anmelden kann.

Ein zweiter Baustein der Bildungsprämie ist das so genannte Weiterbildungssparen, das unabhängig vom Jahreseinkommen möglich ist. Diese Option können diejenigen nutzen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen. Der Spargutschein ermöglicht, das angesparte Guthaben für eine Weiterbildung zu nutzen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Laut vhs-Geschäftsführer Michael Dietz war der Landkreis in Sachen Bildungsprämien-Beratungsstelle in den letzten Jahren ein weißer Fleck auf der Landkarte: „Wir freuen uns, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern jetzt direkt im Landkreis Freyung-Grafenau diese wirklich „geldwerte“ Beratungsmöglichkeit bieten können und dazu nicht mehr an Beratungsstellen in Regen oder Passau verweisen müssen.“

Zur Vereinbarung eines Beratungstermins sowie für weitere Informationen wenden sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an die vhs-Geschäftsstelle Grafenau (Frauenberg 17), Telefon: 08551/ 57-374 (Frau Ueberham) oder 08551/ 57-370 (Verwaltung), Mail: info@vhs-freyung-grafenau.de.

Die Bildungsprämie im Überblick

• Gefördert werden berufliche Weiterbildungen

• Der Staat übernimmt 50% der Kursgebühr, maximaler Förderbetrag 500 €

• Erwerbstätigkeit mindestens 15 Std. pro Woche

• Das zu versteuernde Einkommen darf 20.000 € (bei gemeinsam Veranlagten

40.000 €) nicht übersteigen

• Zum Beratungsgespräch erforderlich: Lichtbildausweis, Beschäftigungsnachweis, Einkommenssteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr

• Der Prämiengutschein gilt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden und noch nicht bezahlt wurden.

• Beginn der Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Gutscheins

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