Bienenkrankheit
Zweiter Fall der Amerikanischen Faulbrut in Niedermurach – Sperrbezirk wird vergrößert

30.08.2018 | Stand 29.07.2023, 12:43 Uhr
−Foto: n/a

Im Juli 2017 war in einem Bienenstand in Sallach, Gemeinde Niedermurach, die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Das Landratsamt setzte daraufhin einen Sperrbezirk von Kilometern um den Ausbruchsstandort fest. Innerhalb des Sperrbezirks ist jetzt ein zweiter Erkrankungsfall aufgetreten, weshalb der bestehende Sperrbezirk angepasst wird.

NIEDERMURACH Betroffen sind die Stadt Oberviechtach sowie die Gemeinden Niedermurach und Dieterskirchen, und zwar jeweils mit Teilgebieten.

Der aktuelle Sperrbezirk umfasst die Ortschaften Niedermurach, Nottersdorf, Wagnern, Braunsried, Sallach und Schwaighof (Gemeinde Niedermurach), die Ortschaften Dieterskirchen, Hauserlohhof, Kolmhof, Kuppelhof, Rosenhof und Weichelau (Gemeinde Dieterskirchen), die Ortschaften Antelsdorf, Dietersdorf, Eigelsberg, Hof (südlicher Teil), Knaumühle, Niesaß, Obermurach und Steinmühle (Stadt Oberviechtach) sowie aus dem Stadtbereich Oberviechtach die Alfons-Goppel-Str., Am Bahnhof, Am Schießanger, Am Schlosserfeld, An der Allee, Birkenweg, Bischofweg, Buchbergerstraße, Diepoldstraße, Dr.-Eisenbarth-Str., Dr. Mathieu-Str., Eigelsberger Str., Fichtenbühl, Gewerbepark, Hann.Mündener Straße, Im Wiesengrund, Industriegebiet-West, Jahnstraße, Krankenhausstraße, Kreissiedlung, Martin-Luther-Straße, Muracher Straße, Ortenburgstraße, Rapotohöhe, Raschauer Straße, Rot-Kreuz-Weg, Tannenweg, Watzlikstraße, Weidenweg sowie den Wolfgrubenweg. Die Grenzen des Sperrbezirks sind aus einer Planskizze ersichtlich, die im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf veröffentlicht ist.

Bienenhalter, die in die Erweiterung des Sperrbezirks fallen, müssen ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Das Veterinäramt am Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die Imker im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Veterinäramt Schwandorf anzuzeigen.

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Die Erkrankung ist für Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich. Auch Honig kann bedenkenlos von Menschen verzehrt werden. Einschränkungen gelten nur für den Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Schwandorf