Nicht zugelassen
Zwei 16-Jährige waren mit einem Hoverboard auf der Straße unterwegs

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 14:50 Uhr
−Foto: n/a

Zwei 16-jährige Schüler müssen sich seit Dienstagnachmittag, 21. Mai, wegen mehrerer Verkehrsdelikte verantworten, nachdem sie mit bisher nicht zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr teilnahmen. Beamte der Polizei Hof ermitteln jetzt unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

HOF Die Polizisten führten bei den aus Hof stammenden Jugendlichen jeweils eine Verkehrskontrolle durch. Während sie den einen gegen 13.30 Uhr mit einem Hoverboard in der Roonstraße antrafen, fuhr der andere gegen 17.30 Uhr mit einem Elektroroller in der Ludwigstraße herum.

Bei einem Hoverboard handelt es sich um ein elektronisches Fortbewegungsmittel, das ähnlich wie ein Skateboard aussieht und auf dem eine stehende Person durch Verlagerung des Gewichts die Geschwindigkeit sowie die Fahrtrichtung beeinflussen kann. Die derzeit durch den Gesetzgeber in Vorbereitung befindliche Zulassung von Elektrorollern ist noch nicht gültig und betrifft im Übrigen nicht die Hoverboards, gegen die erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Mit beiden Fahrzeugtypen ist die Teilnahme am Straßenverkehr aktuell verboten.

Die Folgen für die beiden Jugendlichen sind strafrechtliche Ermittlungen nach dem Straßenverkehrs-, dem Pflichtversicherungs- und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Zudem stellten die Beamten beide Fahrzeuge sicher. Dem nicht genug stand der 16-jährige Elektrorollerfahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Er musste sich letztlich noch einer Blutentnahme in einem Krankenhaus unterziehen. Alleine dafür sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und gegebenenfalls ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Schwandorf