Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zoll deckt mehrere Fälle von Mindestlohnunterschreitung auf – teilweise Stundenlohn von weniger als einen Euro

18.08.2020 | Stand 20.07.2023, 22:19 Uhr
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Noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, gelang es Ermittlern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Dienstort Hof, mehrere Fälle von Mindestlohnunterschreitung aufzudecken.

Hof. So zahlte ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Wunsiedel seinen Fahrern über einen Zeitraum von drei Jahren circa 28.000 Euro zu wenig an Lohn. Nach dem Mindestlohngesetz hätten die Arbeitnehmer Anspruch auf 8,50 Euro bis 8,84 Euro je Arbeitsstunde. Tatsächlich kamen sie in manchen Monaten auf einen Stundenlohn von weniger als einen Euro. Aufgeflogen ist der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz durch die Anzeige eines Taxifahrers, der vor dem Arbeitsgericht seinen Lohn einklagte. Der Unternehmer muss nun ein Bußgeld in Höhe von über 90.000 Euro bezahlen. Mit dem Bußgeld, das bis zu 500.000 Euro betragen kann, wird nicht nur die Mindestlohnunterschreitung selbst geahndet, sondern auch der daraus resultierende Marktvorteil gegenüber legal arbeitenden Arbeitgebern abgeschöpft.

Bei einer Betriebsprüfung stellte die Deutsche Rentenversicherung bei einer Baufirma im Raum Wunsiedel mehrere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz fest. Zuständigkeitshalber übernahmen die Zöllner aus Hof die weiteren Ermittlungen. Mehrere Arbeiter erhielten über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht den im Baugewerbe allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn in Höhe von 14,45 Euro bis 14,70 Euro. Insgesamt sparte sich der Unternehmer dadurch knapp 5.000 Euro Lohn. Dafür muss er nun ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro bezahlen.

Auch bei der Prüfung einer weiteren Baufirma wurden die Hofer Zollbeamten fündig. Die Inhaberin zahlte den Mindestlohn teilweise erst, nachdem die Arbeiter einige Zeit im Betreib tätig waren und sich bewährt hatten. Dadurch sparte sich die Unternehmerin Löhne in Höhe von circa 6.500 Euro sowie Sozialabgaben in Höhe von 6.300 Euro. Zugute kam ihr, dass sie sowohl die säumigen Sozialversicherungsbeiträge als auch die Löhne an ihre Beschäftigten umgehend nachzahlte. Die Staatsanwaltschaft Hof beließ es deshalb bei einer Geldauflage an verschiedene gemeinnützige Zwecke in Gesamthöhe von 20.000 Euro und stellte das Verfahren ein.

Schwandorf