Nicht alltägliche Aufgriffe
Zöllner stellen Waffen, Zigaretten und verbotene Arzneimittel sicher

23.10.2017 | Stand 02.08.2023, 23:47 Uhr
−Foto: n/a

Vor einigen Tagen gelangen den Zöllnern der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg innerhalb kurzer Zeit drei nicht alltägliche Aufgriffe.

FURTH IM WALD Im ersten Fall überprüften die Beamten auf einer Rastanlage in der Nähe von Straubing das Fahrzeug eines 31-jährigen Südosteuropäers, der sich auf dem Weg von England in seine Heimat befand. Bei der Kontrolle des Gepäcks fanden die Zöllner ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Im zweiten Fall zogen die Further Zollbeamten nahe Wörth an der Donau einen aus der Türkei kommenden Lkw aus dem fließenden Verkehr. Auf Befragen gab der 50-jährige Fahrer an, nur die erlaubten 200 Stück Zigaretten dabei zu haben. Bei der Kontrolle der Staufächer des Lkw fanden die Beamten jedoch 1.400 Stück unversteuerte Zigaretten sowie 404 Stück verschreibungspflichtige Potenzmittel, für die der Fahrer keinerlei Genehmigungen vorlegen konnte. Die Zöllner stellten die Zigaretten und die Arzneimittel sicher und leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ein.

Im dritten Fall überprüften die Zöllner ein aus Serbien kommendes Fahrzeuggespann. Der 50-jährige Beifahrer erklärte den Beamten auf Befragen, dass er den Pkw, der sich auf dem Anhänger befindet, nach Serbien zur Reparatur transportierte und sich jetzt auf dem Weg zurück in die Niederlande befinde. "In Serbien sind Materialien und Löhne wesentlich günstiger", so die Auskunft des Mannes. Er hat allerdings nicht damit gerechnet, dass er das Fahrzeug bei der Einfuhr in die Europäische Union verzollen und versteuern muss. Die Zöllner leiteten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein. Nachdem der Mann die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.315 Euro (circa 426 Euro Zoll, 889 Euro Einfuhrumsatzsteuer) in bar entrichtet hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.

Regensburg