Urteil wohl trotzdem am 3. Juli
Wiedereintritt in die Hauptverhandlung – Wolbergs-Verteidiger kündigen weitere Erklärung an

27.06.2019 | Stand 13.09.2023, 3:03 Uhr
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Das Landgericht Regensburg hat am Donnerstag, 27. Juni, mitgeteilt, dass vor der Urteilsverkündung gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl noch einmal in die Verhandlung eingetreten wird. Dies hat der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer Donnerstagfrüh verfügt.

REGENSBURG Dem Angeklagten Wolbergs solle so „eine weitere Sacheinlassung“ ermöglicht werden. Offenbar hatte es bei den im letzten Wort des Angeklagten Tretzel vom 25. Juni zum Komplex Nibelungenkaserne Passagen gegeben, bei denen es nach Angaben von Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting zu „Fehlinterpretationen“ kommen könnte. Das sehe er als Anlass zu einer ergänzenden Erklärung zur Sache. Die Wirtschaftsstrafkammer hat diesem Antrag stattgegeben.

Der Prozess wird nun am Montag, 1. Juli, mit dem Wiedereintritt in die Hauptverhandlung, der ergänzenden Erklärung des Angeklagten Wolbergs, der Wiederholung der Schlussvorträge und der erneutem Möglichkeit zum letzten Wort für die Angeklagten fortgesetzt, teilt das Landgericht mit. Die Urteilsverkündung findet nach jetzigem Stand am Mittwoch und Donnerstag, 3. und 4. Juli statt.

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