Strafgebühr im Restaurant
Wer seinen Teller nicht aufisst, zahlt Strafe

10.07.2017 | Stand 02.08.2023, 18:32 Uhr
−Foto: n/a

Ein Ergoldinger Asia-Restaurant, das ein "All you can eat"-Buffet anbietet, droht bei "verschwenderischen Tellern" mit einer Geldstrafe. So sollen "Vielfraße" für das Thema Lebensmittelverschwendung sensibilisiert werden.

ERGOLDING Damit auch morgen noch die Sonne scheint, sollen Kinder ihre Teller bis auf den letzten Happen leer essen. Was in der Erziehung unter guter Kinderstube läuft, geht im Erwachsenenalter jedoch schnell verloren. Die Folge: Frische Lebensmittel landen regelmäßig im Müll. Über derlei Verschwendung regen sich immer mehr Gastronomie-Betriebe auf – auch im Raum Landshut. Vor allem solche Restaurants, die sogenannte „All you can eat“-Buffets anbieten, wollen gegen volle Teller an verlassenen Tischen vorgehen. Schließlich sind gerade dort die Augen oftmals größer als der Hunger und die Gäste laden mehr Reis, Hühnerfleisch oder Salat auf ihre Teller, als sie später essen können.

Um der Verschwendung von Lebensmitteln Einhalt zu gebieten, hat beispielsweise ein Asia-Restaurant in Ergolding folgende Botschaft auf seine Platzdeckchen (Foto) gedruckt: „Für jeden verschwenderischen Teller behalten wir uns vor, eine Gebühr zu erheben.“ Wie hoch die Strafe im Zweifelsfall ausfallen könnte, haben die Betreiber auf Wochenblatt-Nachfrage zwar nicht mitteilen wollen. Aber man habe bisher immer Gnade vor Recht walten lassen. Den Gastronomen geht es nämlich in erster Linie darum, die Gäste auf das Thema Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen und ein Umdenken bei etwaigen „Vielfraßen“ zu fördern. In anderen Restaurants in der Republik werden verschwenderische Teller auch schon mal abgewogen. Pro 100 Gramm Lebensmittel werden dann bis zu 1 Euro Strafe fällig.

DEHOGA: „Rechtlich nicht zu beanstanden“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) will zwar noch nicht von einem Trend zur Strafgebühr bei „All you can eat“-Buffets sprechen, hat aber ebenfalls registriert, dass sich Presseberichte über entsprechende Restaurants häufen. „Wir können natürlich festhalten, dass Verbraucher wie Unternehmer zunehmend sensibilisiert sind für alle Aspekte zum Thema Nachhaltigkeit. Dazu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit wertvollen Ressourcen wie Lebensmittel“, so der Landesgeschäftsführer von DEHOGA-Bayern, Dr. Thomas Geppert.

Aber darf ein Restaurant überhaupt eine Strafgebühr für nicht aufgegessene Teller erheben? „Grundsätzlich ist das rechtlich nicht zu beanstanden, da es dem Wirt im Rahmen seiner Vertragsfreiheit gestattet ist, sein Angebot an den Gast entsprechend zu gestalten. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Gast nicht aufisst, weil das Essen mangelhaft ist“, so Geppert weiter.

Was bei all dem Ärger um weggeworfene Lebensmittel in Restaurants derweil nicht vergessen werden darf: Der Anteil des Lebensmittelabfalls bei Großverbrauchern wie Gaststätten und Kantinen, Mensen und Krankenhäusern liegt bei 17 Prozent. Gemessen an der Menge der verarbeiteten Lebensmittel und der Zahl der Gäste ist diese Zahl gering im Vergleich zum Anteil von Privathaushalten an Lebensmittelabfällen. Der beträgt nämlich unrühmliche 61 Prozent.

Landshut