Politik
Weidener Bürger können Wählerverzeichnis für die Landtags- und Bezirkswahl einsehen

22.09.2018 | Stand 03.08.2023, 4:03 Uhr
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Stimmberechtigt für die Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 ist grundsätzlich nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Stadt Weiden hat alle stimmberechtigten Bürge-rinnen und Bürger, die am 2. September (Stichtag) als volljährige deutsche Staatsangehörige seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

WEIDEN Alle Stimmberechtigten erhalten bis spätestens 23. September eine Wahlbenachrichtigungskarte, auf der auch vermerkt ist, in welchem der insgesamt 38 Stimmbezirke jeweils abgestimmt werden kann. Soweit ein Wahllokal barrierefrei erreichbar ist, kann dies an einem Rollstuhlfahrersymbol auf der Karte erkannt werden.

Das Wählerverzeichnis wird bei der Stadt Weiden insgesamt fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 24. bis zum 28. September zur Einsichtnahme bereitgehalten (Neues Rathaus, Zimmer Nr. 0.08, Erdgeschoss). Wer bis zum 23. September noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch in Weiden stimmberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt im Neuen Rathaus, Zimmer Nr. 0.08 in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Die amtliche Wahlbenachrichtigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts. Im Wahllokal genügt auch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments.

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