Garchinger muss für Schaden aufkommen
GARCHING. Unter Alkoholeinfluss geriet in der Nacht zum Freitag ein 32-jähriger Garchinger auf der Schlossbergstraße in Streit mit seiner Frau. Zwar blieben Tätlichkeiten aus, doch musste das Geländer eines Holzpavillons zum Abreagieren herhalten, einem Tritt dagegen hielt es nicht stand. Der Garchinger muss nun für den Schaden in dreistelliger Höhe aufkommen, zusätzlich sich wegen des Verdachts der Sachbeschädigung verantworten.
Altötting