Neues Jahr, neue Gesetze
Was sich 2018 für Verbraucher ändert

27.12.2017 | Stand 03.08.2023, 8:53 Uhr
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Auch das Jahr 2018 hält wieder viele Neuerungen für uns bereit

BAYERN. Mit dem neuen Jahr kommen auch wieder einige Änderungen auf uns zu. Wie meistens geht es auch 2018 um mehr oder weniger Geld für uns Verbraucher. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Rente steigt, Beitrag sinkt

Die Renten sollen am 1. Juli 2018 um rund drei Prozent steigen, wenn sich Löhne und Gehälter wie derzeit vorhergesagt entwickeln. Die endgültige Entscheidung fällt im Frühjahr 2018.

Eine leichte Entlastung soll es für Arbeitnehmer bei den Rentenbeiträgen geben. Laut Deutscher Rentenversicherung könnten die Beiträge von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent abgesenkt werden.

Höhere Hartz-IV-Sätze

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro im Montag. Paare erhalten 374 Euro statt derzeit 368 Euro pro Partner.

Arbeitslosengeld im Supermarkt

Die Bundesagentur für Arbeit will Bargeld aus Jobcentern und Arbeitsagenturen verbannen und Arbeitslosengeld an den Kassen von Supermärkten und Drogerien bar auszahlen – wenn dringend ein Vorschuss gebraucht wird oder Arbeitslose kein eigenes Konto haben.

Steuererklärung später abgeben

Unsere Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2017 müssen wir 2018 erst am 31. Juli abgeben. Bisher war der 31. Mai Stichtag. Wer einen Steuerberater für sich arbeiten lässt, hat Zeit bis zum 28. Februar 2019 (bisher 31. Dezember des Folgejahres).

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag.

Höherer Betrag für Arbeitsmittel

Bisher galt für „geringwertige Wirtschaftsgüter“, die beruflich genutzt werden, ein Betrag von 410 Euro als Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit. Ab Januar 2018 kann dafür ein Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

500-Euro-Schein fällt weg

Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr gedruckt und soll ab Ende 2018 nicht mehr ausgegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt sollen die überarbeiteten 100- und 200-Euro-Scheine mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen eingeführt sein.

Bankkunden haften weniger

Ab 13. Januar gelten neue europaweit einheitliche Regelungen im Zahlungsverkehr. So muss der Bankkunde bei Missbrauch seiner Bank- oder Kreditkarte oder im Online-Banking für Schäden nur noch bis maximal 50 Euro haften.

Echtzeit-Überweisung

Ab November 2018 sind Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich – mit Gutschriften innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers.

Kreditkarten-Gebühren

Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Auch im stationären Handel dürfen keine Aufschläge berechnet werden.

Onlinebanking

Viele Banken und Sparkassen haben bereits auf Chip-TAN oder App-basierte Verfahren umgestellt. Die TAN-Liste auf Papier hat bald ausgedient.

Mutterschutz ändert sich

Ab dem 1. Januar gilt das MuSchG auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Arbeitgeber müssen bis Ende 2018 alle Arbeitsplätze im Betrieb daraufhin untersuchen, ob Schwangere oder stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Werdende und stillende Mütter durften bisher an Sonntagen, Feiertagen und nachts generell nicht arbeiten. Nach der neuen Regelung sind Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr unter Auflagen erlaubt.

Pflegekassen entscheiden innerhalb von 25 Tagen

Gesetzliche Pflegekassen müssen dem Pflegebedürftigen wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie über seinen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entschieden wurde.

Änderungen für Autofahrer

Ab 1. Januar 2018 ist bei der Abgasuntersuchung (AU) die Endrohrmessung Plicht. Die On-Board-Diagnose reicht nicht aus. Ab 1. September müssen Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen.

Alle ab 1. Januar 2018 produzierten Winter- und Ganzjahresreifen müssen mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, einer Schneeflocke vor einem Berg.

Ab 1. April 2018 muss in Neuwagen ein eCall-System eingebaut sein: Bei einem Unfall werden automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle übermittelt.

BKA speichert Flugdaten

Ab Mai 2018 speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Daten wie Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse aller Auslandsfluggäste fünf Jahre lang.

Quellen: Verbraucherzentralen Bayern und NRW

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