Das Landratsamt informiert
Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags und des Landrats können ab 17. Dezember eingereicht werden

16.12.2019 | Stand 04.08.2023, 1:18 Uhr
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Die Kommunalwahl 2020 wirft ihre Schatten voraus. Wie der Kreiswahlleiter mitteilt, beginnt ab morgen, 17.12.2019, die fünfwöchige Frist zu laufen, in der die Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags und des Landrats/der Landrätin beim Landratsamt Regensburg eingereicht werden können.

LANDKREIS REGENSBURG Die Wahlvorschläge können vom 17. Dezember 2019 bis spätestens Donnerstag, 23. Januar 2020, 18 Uhr, dem Kreiswahlleiter, Oberregierungsrat Maximilian Sedlmaier, per Post zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3 in Regensburg, Zimmer 2.101 oder Zimmer 1.020, übergeben werden. Wahlvorschläge können nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

Über weitere Einzelheiten informiert die „Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistags und des Landrats im Landkreis Regensburg“. Die Bekanntmachung hängt im Landratsamt Regensburg aus und ist zudem auch im Amtsblatt des Landkreises sowie ab morgen auf der Homepage des Landkreises unter http://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/wahlen/ veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Fristen/Terminen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2020 enthält auch der Wahlkalender des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter www.statistik.bayern.de.

Für Rückfragen stehen Kreiswahlleiter Maximilian Sedlmaier unter der Telefonnummer 0941/ 4009-372 und der stellvertretende Wahlleiter Wolfgang Sedlaczek unter der Telefonnummer 0941/ 4009 323 gerne zur Verfügung, die beiden sidn auch per Mail an wahlen@landratsamt-regensburg.de erreichbar.

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