Außer Maskenpflicht in Schulen
Vorerst keine weiteren neuen Regeln für Kindertageseinrichtungen und Schulen in Regensburg

22.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:02 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund der erstmaligen Überschreitung des Schwellenwertes von 50 Covid-19-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner am Donnerstag, 22. Oktober, müssen aus Sicht des Gesundheitsamtes Regensburg noch nicht alle Maßnahmen der dritten Stufe der Drei-Stufen-Rahmen-Hygienepläne für Kindertageseinrichtungen und Schulen umgesetzt werden.

Regensburg. Für Kindertageseinrichtungen gelten bis auf weiteres die bereits am 14. Oktober 2020 getroffenen Regelungen entsprechend der zweiten Stufe des Rahmenhygieneplans, das heißt: Alle Beschäftigten müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es dürfen nur noch feste Gruppen gebildet werden, auf offene oder teiloffene Konzepte muss verzichtet werden. Die Eltern oder sonstige erwachsene Personen, die die Kindertageseinrichtungen betreten (zum Beispiel Lieferanten), müssen konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gleiche gilt für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr, die die Einrichtung mit ihren Eltern betreten. Es sollte auf strenge Einhaltung der Hygienepläne geachtet werden. Im Rahmen des Betriebes der Einrichtung dürfen keine Veranstaltungen mit den Familienmitgliedern stattfinden. In den Horten sollte die Einnahme von Mahlzeiten in festen Gruppen erfolgen. Die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Kindern sollte an die in den Schulen aktuell geltenden Maßnahmen angepasst werden. Die Kurzzeit- und Schnupperpraktikanten können aktuell nicht in den Einrichtungen hospitieren

Für die Schulen aller Jahrgangsstufen, also erstmals auch für Grundschulen, gilt ab Freitag, 23. Oktober, die Maskenpflicht auch am Platz sowie auch für Lehrkräfte und Betreuungspersonal, unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Darüber hinaus wurden die Schulen gebeten, im besonderen Maße auf eine konsequente Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) zu achten und die genutzten Unterrichtsräume regelmäßig und ausreichend zu belüften (Stoßlüften anhand eines Lüftungsplans etc.).

Weitere Maßnahmen, wie ein verpflichtender Mindestabstand und damit ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, werden vorerst nicht eingeführt. Das Gesundheitsamt wird am Montag, 26. Oktober, die aktuelle Lage und Entwicklung erneut beurteilen und dann ggf. weitere Maßnahmen im Benehmen mit der koordinierenden Schulaufsicht (Staatliches Schulamt Regensburg) aussprechen. Dieses Vorgehen entspricht einer Empfehlung des Bayerischen Kultusministeriums vom 21. Oktober 2020.

Regensburg