Unfall in Ingolstadt
Volltrunken mit dem Pkw von der Straße abgekommen

13.04.2020 | Stand 21.07.2023, 16:01 Uhr
−Foto: n/a

Gegen 1.30 Uhr meldeten in der Nacht von Ostersonntag auf Ostermontag, 12. auf 13. April, mehrere Verkehrsteilnehmer bei der Polizei, dass im Hochkreisel in Ingolstadt vom Westpark her kommend ein Pkw verunfallt sei, der anschließend seine Fahrt in Richtung Gaimersheim fortgesetzt habe.

Ingolstadt. In der Ingolstädter Straße in Gaimersheim blieb der zuvor verunfallte und nicht mehr fahrbereite Pkw mit zwei geplatzten Vorderreifen dann endgültig liegen. Hier konnte der 23-jährige Fahrer aus dem Landkreis Eichstätt von der inzwischen verständigten Polizei auch angetroffen werden. Der sichtlich betrunken wirkende Fahrer verweigerte vor Ort einen Alkotest, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde, die auf der Dienststelle von einem hinzugezogenen Arzt durchgeführt wurde. Neben der Blutuntersuchung bezüglich des Alkoholgehalts im Blut wird auch ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben, da aufgrund der massiven Stimmungsschwankungen des Autofahrers auch ein vorausgegangener Drogenkonsum nicht gänzlich auszuschließen war. Nach Beendigung der Blutentnahme war der Autofahrer dann doch bereit, einen Alkotest zu machen. Dieser ergab auch circa eineinhalb Stunden nach dem Verkehrsunfall noch einen Wert von circa Promille. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft Ingolstadt übersandt.

Zuvor hustete der Autofahrer noch provokativ und mehrmals ziellos im Wachraum herum und wünschte den anwesenden Polizeibeamten dazu, dass sie allesamt den Corona-virus bekommen würden. Bezüglich Corona konnte der Autofahrer zudem keinen triftigen Grund für seine nächtliche Fahrt angeben, weshalb er zusätzlich eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erhält.

Noch während der Anwesenheit des Arztes auf der Polizeidienststelle äußerte der 23-jährige mehrmals und nachdrücklich, dass er in seinem Leben keinen Sinn mehr sähe und er sich das Leben nehmen wolle, weshalb eine Einweisung in die psychiatrische Abteilung im Klinikum nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz unumgänglich war. Dieser Maßnahme versuchte er sich dann durch Flucht aus der Dienststelle zu entziehen, was unter Anwendung von unmittelbarem Zwang verhindert werden konnte. Der hierbei geleistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird ebenfalls zur Anzeige gebracht.

Am Pkw selbst entstand ein Sachschaden von fast 10.000 Euro. Beim Abkommen von der Fahrbahn im Hochkreisel entstand zumindest kein Fremdschaden. Wo letztlich der rote Farbabrieb am Fahrzeug her stammt, muss noch ermittelt werden.

Kelheim