Der Bundesgerichtshof hat entschieden
Verurteilter Frauenarzt bleibt hinter Gitter

22.06.2018 | Stand 04.08.2023, 10:54 Uhr
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Das Urteil gegen den ehemaligen Frauenarzt, der 2013 seine Ehefrau in Erding umgebracht haben soll, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 12. Juni 2018 als unbegründet verworfen.

ERDING/LANDSHUT Dies teilte der Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht Landshut, Peter Pöhlmann, vergangenen Dienstag mit.

Es war ein schwieriger und langer Indizienprozess. Nach viereinhalb Jahren herrscht nun Gewissheit im Justizkrimi für den Angeklagten und seine Verteidiger, die auf Freispruch plädiert hatten. Bereits zum zweiten Mal mussten sich die Karlsruher Richter am BGH mit diesem Fall beschäftigen und das Urteil auf seine Richtigkeit überprüfen.

Das erste Urteil vom Januar 2015 hatte die Staatsanwaltschaft angefochten, nachdem der Angeklagte im Prozess am Landgericht freigesprochen wurde. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch aufgrund von Fehlern in der Beweisführung aufgehoben und den Fall erneut an das Landgericht Landshut verwiesen. Am 21. Juli 2017 wurde der Frauenarzt schließlich von der 6. Strafkammer wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Laut Anklageschrift hat der Frauenarzt seiner Ehefrau die Rippen gebrochen, ihr am Kopf Verletzungen zugefügt und schließlich erstickt.

Der heute 59-jährige Gynäkologe hatte stets beteuert, seine Frau nach einem Arbeitstag im Dezember 2013 tot daheim gefunden zu haben. Er sei davon ausgegangen, sie sei gefallen und infolge des Sturzes gestorben. Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld.

Erding