Mit Auto auf Mann zugerast
Versuchter Totschlag auf dem Parkplatz – 51-Jähriger muss drei Jahre und acht Monate in Haft

28.02.2019 | Stand 13.09.2023, 6:48 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Drei Jahre und acht Monate Haft – so lautete am Donnerstag, 28. Februar, das Urteil im Prozess gegen den 51-jährigen Straubinger. Das Regensburger Landgericht sprach den Fliesenleger unter anderem des versuchten Totschlags schuldig. Laut Gericht ist am 11. August 2018 Folgendes geschehen:

REGENSBURG/STRAUBING Der damals 50-Jährige hielt sich gegen 10 Uhr morgens auf dem Parkplatz des „Toilettenweihers“ in Parkstetten auf. Er saß hinter dem Steuer seines Kleintransporters und trank Schnaps. Auf dem Parkplatz befanden sich noch drei weitere Personen aus Polen, die gerade in der Nähe ihres Sprinters Rast machten. Nachdem der Straubinger kurz mit den Polen gesprochen hatte, schrieb er auf einen Zettel in seinem Wagen, dass er Deutschland helfen und die drei „niedermähen“ möchte. Nach Auffassung des Gerichts beschleunigte er daraufhin seinen Wagen auf mindestens 50 km/h und fuhr frontal gegen die Front des geparkten Sprinters der Polen – und das, obwohl einer der Männer direkt vor der Motorhaube stand. Nur durch einen Sprung auf die Seite konnte sich der Mann in letzter Sekunde retten.

Vor Gericht zeigte sich der Straubinger schon am ersten Prozesstag geständig. „Der Sachverhalt aus der Anklageschrift ist objektiv richtig. Es war der traurige Höhepunkt eines psychischen Amoklaufs“, erklärte damals sein Verteidiger. „Er war den Anforderungen des Alltags nicht mehr gewachsen“, schilderte Haizmann weiter. Nur zwei Tage vor seiner Tat erhielt der selbstständige Fliesenleger Zahlungsaufforderungen von circa 4.000 bis 5.000 Euro. „Das hat ihn so aus dem Gleichgewicht gebracht, dass er sich das Leben nehmen wollte“, erklärt der Anwalt weiter. Nachdem in der Zwischenzeit bereits einige Versuche scheiterten, kam es am 11. August schließlich zu dem Vorfall auf dem Parkplatz, bei dem der damals 50-Jährige außerdem 1,88 Promille hatte. Während der Verhandlung beteuerte der Straubinger immer wieder unter Tränen: „Ich wollte nie jemanden schädigen außer mich selbst“. Als der Geschädigte vor Gericht aussagte, entschuldigte sich der 51-Jährige ausführlich bei ihm.

Dass der Fall etwas Besonderes ist, ist dem vorsitzenden Richter klar. Er ist sich sicher, dass die wirtschaftliche Krise in eine Persönlichkeitskrise umschlug. Doch auch wenn damals „scheinbar nichts passiert“ ist, muss dennoch der Versuch bestraft werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg