Dreist oder unbelehrbar?
Unbelehrbare Autofahrer handeln sich erneute Anzeige ein

23.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:11 Uhr
−Foto: n/a

Mit der Führerscheinpflicht nehmen es manche wohl nicht so genau

Anger. Am Mittwochvormittag kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizei Piding auf der Autobahn A 8, in Fahrtrichtung Salzburg, an der Anschlussstelle Anger, einen Pkw mit slowakischer Zulassung.

Der 40-jährige Fahrer konnte alle erforderlichen Dokumente, bis auf einen Führerschein, vorweisen. Er suchte verzweifelt und merkte dann gegenüber den Beamten an, ihn wohl nicht dabei zu haben.

Von der Suchaktion wenig beeindruckt, forschten die Fahnder im polizeilichen Datenbestand und wurden fündig. Bereits im letzten Jahr wurde der 40-jährige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt, weil Ermittlungen ergaben, dass er keinen Führerschein besitzt.

Die Fahrt war für den Gerüstbauer an Ort und Stelle beendet und er musste die Fahnder zur Dienststelle begleiten. Nach erfolgter Anzeigenaufnahme durfte er seine Weiterreise mit einem Ersatzfahrer antreten.

Noch am selben Tag, gegen 22 Uhr, kontrollierte eine andere Streifenbesatzung der Grenzpolizei Piding auf der A 8, in der Rastanlage Hochfelln Süd, einen Daimler mit deutscher Zulassung.

Der Fahrer, ein 54-jähriger Serbe, zeigte den Fahndern einen Führerschein vor. Jedoch war im polizeilichen Fahndungsbestand ein aktuelles Fahrverbot von einem Monat aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes hinterlegt. Da der Fahrer nicht binnen der vorgegebenen Frist seinen Führerschein abgegeben und das Fahrverbot nicht angetreten hatte, handelte er sich eine Anzeige wegen Fahren trotz Fahrverbots ein.

Nachdem die Formalitäten erledigt waren, konnte er die Weiterfahrt fortsetzen, allerdings als Beifahrer. Zudem gilt nun auch noch das Fahrverbot von einem Monat.

Berchtesgadener Land