Allgemeinverfügung
Überschreitung des Corona-Frühwarnwerts – die Stadt Regensburg greift durch

22.09.2020 | Stand 20.07.2023, 22:44 Uhr
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Nach Überschreitung des Signalwertes für die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am 21. September hat das Staatliche Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Situation bewertet und Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Infektionsgeschehens der Stadt Regensburg vorgeschlagen.

Regensburg. Diese Maßnahmen müssen ab 23. September bis einschließlich 29. September 2020 gelten, auch wenn der Infektionswert wieder unter den Signalwert 35 sinkt.

Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen ist nur noch bis zu maximal fünf Personen anstelle von bis zu zehn Personen zulässig. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet. Mehrköpfige Familien, die in einem Haushalt leben, sind davon ausgenommen.

Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotenen oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Zu den Veranstaltungen zählen insbesondere Privatveranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen.

Zusätzlich wird die Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen (ab der fünften Klasse) − wie vom Kultusministerium des Freistaates vorgeschrieben – aufrechterhalten.

Zudem wird ein Verkaufsverbot alkoholischer To-go-Getränke ab 22 Uhr angeordnet. Der Ausschank auf genehmigten Freisitzflächen bleibt davon unberührt.

Schließlich müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten in eine 14-tägige Quarantäne, sofern sie nicht ein sogenanntes zweites, im Inland ausgestelltes Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der am fünften bis siebten Tag nach der Einreise vorgenommen wurde.

Auflagen gelten ab 23. September

Die Stadt Regensburg wird als Infektionsschutzbehörde sämtliche durch das Staatliche Gesundheitsamt vorgeschlagene Maßnahmen umsetzen und am Mittwoch, 23. September 2020, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichen. Zeitlich werden die Maßnahmen zunächst bis einschließlich 29. September befristet. „Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Wir werden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt nach einer Woche sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickelt haben. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden.“

Regensburg